Parallelen zwischen politischen und materiellen Bauten.
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inzwischen rührig und rastlos die Staatsverwaltung bisher in Lösung
dieser Aufgabe gewesen, zeigt unter anderem ihre ausserordentliche
Thätigkeit in der legislativen Sphäre. In der ganzen bereits durch-*
lebten Vorzeit war in Österreich kein Jahr an Erzeugnissen der
Gesetzgebung so fruchtbar, als das Jahr 1850. Abgesehen von den
in den einzelnen Kronländern durch den Druck bekannt gemachten
Landesgesetzen und Regierungsblättern, nimmt das allgemeine Reichsgesetz-
und Regierungsblatt jenes Jahres allein einen zehn- bis
zwölfmal stärkeren Umfang ein, als irgend eine der sonst publicirten
Jahressammlungen der politischen Gesetze und Verordnungen für die
deutschen, böhmischen und galizischen Provinzen erreichte. Selbst das
an Vorschriften und Instructionen so reichhaltige Jahr 1788, in welchem
Kaiser Joseph II. seine grossen Reformen ins Leben führte, hat
hierin das Jahr 1850 nicht zur Hälfte erreicht, selbst wenn man die
damals erlassene allgemeine Criminalgerichts-Ordnung, das Stempelpatent
und die Zollordnung dieses Kaisers mit in die Rechnung nimmt.
II.
Was die finanzielle Seite eines politischen Umbaues
anbelangt, so ist diese ein unzertrennlicher Begleiter aller
solcher Katastrophen, welche den Bau herbeiführen, und muss als
solcher mit in den Kauf genommen werden. So oft ein Staat —durch
Zeit oder Ereignisse gedrängt —• auf neue Bahnen einzulenken bemüssigt
war, so oft stellte sich auch die Nothwendigkeit ein, die
Leistungen der Steuerpflichtigen in einem ungewöhnlichen Masse in
Anspruch zu nehmen. Wenn jedoch ein geschickter Baumeister durch
Beseitigung vorhandener Missstände und Unbequemlichkeiten ein
Haus wohnlicher macht, so zählt er die zu einer solchen Novation
verwendeten Kosten mit gutem Grunde zu den nützlichen Auslagen,
und erwartet mit Zuversicht in den erhöhten Vortheilen, welche die
verbesserte Wohnung gewährt, eine hinlängliche Vergütung derselben.
Eine solche Aussicht steht nun auch dem verständigen politischen
Bauherrn offen. Überall hat eine wesentliche Vervollkommp
nung der bürgerlichen Zustände regelmässig auch die Kräfte
der Beisteuernden vermehrt und das Einkommen der Staatscasse
wachsen gemacht.
Auch für diese Behauptung lassen sich hinlängliche Belege aus
der Finanzgeschichte unseres Vaterlandes liefern.