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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

Parallelen  zwischen  politischen  und  materiellen  Bauten.

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inzwischen  rührig  und  rastlos  die  Staatsverwaltung  bisher  in  Lösung
dieser  Aufgabe  gewesen,  zeigt  unter  anderem  ihre  ausserordentliche
Thätigkeit  in  der  legislativen  Sphäre.  In  der  ganzen  bereits  durch-*
  lebten  Vorzeit  war  in  Österreich  kein  Jahr  an  Erzeugnissen  der
Gesetzgebung  so  fruchtbar,  als  das  Jahr  1850.  Abgesehen  von  den
in  den  einzelnen  Kronländern  durch  den  Druck  bekannt  gemachten
Landesgesetzen  und  Regierungsblättern,  nimmt  das  allgemeine  Reichsgesetz- ­
  und  Regierungsblatt  jenes  Jahres  allein  einen  zehn-  bis
zwölfmal  stärkeren  Umfang  ein,  als  irgend  eine  der  sonst  publicirten
Jahressammlungen  der  politischen  Gesetze  und  Verordnungen  für  die
deutschen,  böhmischen  und  galizischen  Provinzen  erreichte.  Selbst  das
an  Vorschriften  und  Instructionen  so  reichhaltige  Jahr  1788,  in  welchem ­
  Kaiser  Joseph  II.  seine  grossen  Reformen  ins  Leben  führte,  hat
hierin  das  Jahr  1850  nicht  zur  Hälfte  erreicht,  selbst  wenn  man  die
damals  erlassene  allgemeine  Criminalgerichts-Ordnung,  das  Stempelpatent ­
  und  die  Zollordnung  dieses  Kaisers  mit  in  die  Rechnung  nimmt.
II.
Was  die  finanzielle  Seite  eines  politischen  Umbaues ­
  anbelangt,  so  ist  diese  ein  unzertrennlicher  Begleiter  aller
solcher  Katastrophen,  welche  den  Bau  herbeiführen,  und  muss  als
solcher  mit  in  den  Kauf  genommen  werden.  So  oft  ein  Staat  —durch
Zeit  oder  Ereignisse  gedrängt  —•  auf  neue  Bahnen  einzulenken  bemüssigt
  war,  so  oft  stellte  sich  auch  die  Nothwendigkeit  ein,  die
Leistungen  der  Steuerpflichtigen  in  einem  ungewöhnlichen  Masse  in
Anspruch  zu  nehmen.  Wenn  jedoch  ein  geschickter  Baumeister  durch
Beseitigung  vorhandener  Missstände  und  Unbequemlichkeiten  ein
Haus  wohnlicher  macht,  so  zählt  er  die  zu  einer  solchen  Novation
verwendeten  Kosten  mit  gutem  Grunde  zu  den  nützlichen  Auslagen,
und  erwartet  mit  Zuversicht  in  den  erhöhten  Vortheilen,  welche  die
verbesserte  Wohnung  gewährt,  eine  hinlängliche  Vergütung  derselben. ­
  Eine  solche  Aussicht  steht  nun  auch  dem  verständigen  politischen ­
  Bauherrn  offen.  Überall  hat  eine  wesentliche  Vervollkommp
  nung  der  bürgerlichen  Zustände  regelmässig  auch  die  Kräfte
der  Beisteuernden  vermehrt  und  das  Einkommen  der  Staatscasse
wachsen  gemacht.
Auch  für  diese  Behauptung  lassen  sich  hinlängliche  Belege  aus
der  Finanzgeschichte  unseres  Vaterlandes  liefern.
            
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