Parallelen zwischen politischen und materiellen Bauten.
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in welchen der ursprüngliche Charakter der Regierungsform nun
auch eine religiöse und nationalökonomische Färbung
erhielt, da auf jenem Wege nun auch die Einsicht und Bildung der
höheren Geistlichkeit und der durch Industrie und Handel gewonnene
Reichthum der Städte in die Verhandlungen über das Gemeinwohl
mit als fungirende Factoren waren aufgenommen worden.
Wie jedoch dieser in Europa ziemlich allgemein gewordene
Typus von Landesverfassungen unter ungleichen Umständen und
Einflüssen auch ungleich ausgebildet und so in den einzelnen Staaten
verschiedentlich modificirt worden sei, haben wir auch an unserem
Vaterlande gesehen. Im Westen der Monarchie ging dieser politische
Aufbau, wenn auch im einzelnen unter manchen Schattirungen, doch
in der Hauptsache auf gleiche Art wie in dem deutschen Nachbarlande
vor sich, während der südöstliche Theil in Hinsicht seiner
organischen Einrichtungen zu einem Gegensätze des ersteren geworden
ist, so dass man in dem Verkehr zwischen den beiden
Gebietstheilen ein künstliches Ausgleichungsmittel herzustellen und
zu unterhalten für nöthig fand. Doch waren die in diesen zwei Hauptbestandtheilen
des Reiches eingeführten Regierungsformen beiderseits
von einem langen Bestände, und namentlich blieb dem Königreiche
Ungern die goldene Bulle, die ihm König Andreas II. schon im
Jahre 1222 gab, bis auf die neuesten Zeiten in ihren wesentlichen
Bestimmungen bis auf wenige Puncte aufrecht erhalten. Es waren
daselbst die überaus begünstigten Stände der stets wachsame Träger
des alten Gebäudes, wenn auch dieses Festhalten an der ursprünglichen
Einrichtung ohne gehörige Rücksicht auf die Fortschritte derZeit
mit manchem Nachtheile für den Nationalwohlstand verbunden war.
Es zeigt sich somit schon an diesen Ländern eines und desselben
Reiches zur Genüge, wie sehr in dem grossen politischen
Entwickelungsprocesse eines Staates die einheimischen Unterlagen,
die Denk- und Handlungsweise der Nationen, der Grad der Bildung
und andere Umstände des Landes auf die Gestaltung seiner Verfassung
massgebend und entscheidend zu sein pflegen. Nur unge-,
wohnliche Ereignisse und Veranlassungen, sie mögen von aussen
kommen oder aus der inneren Lage hervorgehen, führen oft schnell
und mit Umgehung der bestehenden Vorbildungen eine Totalveränderung
der politischen Form herbei, wie dies gleichfalls in unserem
Kaiserreiche der Fall war.
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