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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

Parallelen  zwischen  politischen  und  materiellen  Bauten.

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in  welchen  der  ursprüngliche  Charakter  der  Regierungsform  nun
auch  eine  religiöse  und  nationalökonomische  Färbung
erhielt,  da  auf  jenem  Wege  nun  auch  die  Einsicht  und  Bildung  der
höheren  Geistlichkeit  und  der  durch  Industrie  und  Handel  gewonnene
Reichthum  der  Städte  in  die  Verhandlungen  über  das  Gemeinwohl
mit  als  fungirende  Factoren  waren  aufgenommen  worden.
Wie  jedoch  dieser  in  Europa  ziemlich  allgemein  gewordene
Typus  von  Landesverfassungen  unter  ungleichen  Umständen  und
Einflüssen  auch  ungleich  ausgebildet  und  so  in  den  einzelnen  Staaten
verschiedentlich  modificirt  worden  sei,  haben  wir  auch  an  unserem
Vaterlande  gesehen.  Im  Westen  der  Monarchie  ging  dieser  politische
Aufbau,  wenn  auch  im  einzelnen  unter  manchen  Schattirungen,  doch
in  der  Hauptsache  auf  gleiche  Art  wie  in  dem  deutschen  Nachbarlande ­
  vor  sich,  während  der  südöstliche  Theil  in  Hinsicht  seiner
organischen  Einrichtungen  zu  einem  Gegensätze  des  ersteren  geworden ­
  ist,  so  dass  man  in  dem  Verkehr  zwischen  den  beiden
Gebietstheilen  ein  künstliches  Ausgleichungsmittel  herzustellen  und
zu  unterhalten  für  nöthig  fand.  Doch  waren  die  in  diesen  zwei  Hauptbestandtheilen
  des  Reiches  eingeführten  Regierungsformen  beiderseits ­
  von  einem  langen  Bestände,  und  namentlich  blieb  dem  Königreiche ­
  Ungern  die  goldene  Bulle,  die  ihm  König  Andreas  II.  schon  im
Jahre  1222  gab,  bis  auf  die  neuesten  Zeiten  in  ihren  wesentlichen
Bestimmungen  bis  auf  wenige  Puncte  aufrecht  erhalten.  Es  waren
daselbst  die  überaus  begünstigten  Stände  der  stets  wachsame  Träger
des  alten  Gebäudes,  wenn  auch  dieses  Festhalten  an  der  ursprünglichen ­
  Einrichtung  ohne  gehörige  Rücksicht  auf  die  Fortschritte  derZeit
mit  manchem  Nachtheile  für  den  Nationalwohlstand  verbunden  war.
Es  zeigt  sich  somit  schon  an  diesen  Ländern  eines  und  desselben ­
  Reiches  zur  Genüge,  wie  sehr  in  dem  grossen  politischen
Entwickelungsprocesse  eines  Staates  die  einheimischen  Unterlagen,
die  Denk-  und  Handlungsweise  der  Nationen,  der  Grad  der  Bildung
und  andere  Umstände  des  Landes  auf  die  Gestaltung  seiner  Verfassung ­
  massgebend  und  entscheidend  zu  sein  pflegen.  Nur  unge-,
  wohnliche  Ereignisse  und  Veranlassungen,  sie  mögen  von  aussen
kommen  oder  aus  der  inneren  Lage  hervorgehen,  führen  oft  schnell
und  mit  Umgehung  der  bestehenden  Vorbildungen  eine  Totalveränderung ­
  der  politischen  Form  herbei,  wie  dies  gleichfalls  in  unserem
Kaiserreiche  der  Fall  war.

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