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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

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Springer.

Viele  Ländereien  wurden  als  Lehen  gegeben  oder  genommen,
und  unzählbare  Grundholden  durch  Überlassung  des  Nutzungseigenthums ­
  an  das  Interesse  der  Grundherrschaft  geknüpft;  dort  ein  bewaffneter ­
  Arm  und  wechselseitiger  Schutz,  hier  eine  unabsehbare
Menge  von  Frohnen  und  Urbarialgiebigkeiten  gewonnen.  In  jedem
dieser  Rechtsverhältnisse  war  ein  gewisses  Mass  von  Herrschaft  und
Abhängigkeit,  von  Gerechtsamen  und  Verbindlichkeiten,  und  alle
wurden  von  dem  grossen  Ringe  umschlossen,  der  sie  durch  einen
gemeinschaftlichen  Herrscher  zu  einem  Staate  verband.
In  diesem  Organismus  der  Staaten  des  Mittelalters,  welchen  die
Wissenschaft  den  altgermanischen  Baustyl  nennen  könnte,
spiegelt  sich  der  damalige  Zeitgeist  auf  eine  unverkennbare  Weise
ab.  Die  grosse  Vorliebe  für  kriegerische  Thaten,  die  selbst  in
Friedenszeiten  nach  Fehden  suchte,  und  später  der  traurige  Zustand
von  Unsicherheit  und  Willkür,  mussten  ein  Verhältnis  begünstigen,
das  dem  Kriegslustigen  einen  Anführer  und  dem  Bedrohten  einen
Schutzherrn  gab,  und  beide  zur  gegenseitigen  Treue  verpflichtete.
So  bildete  das  Lehenwesen  ein  wichtiges  und  weit  verbreitetes
System  von  Anschliessungen  und  Bündnissen  im  Inneren  des  Staates
selbst,  wodurch  die  im  Volke  zerstreuten  Kräfte  in  zahlreichen
Mittelpuncten  vereint  und  dadurch  dem  Staatsoberhaupte  zugänglicher ­
  und  in  Verwendung  für  gemeinschaftliche  Zwecke  verfügbarer
gemacht  wurden,  als  es  sonst  bei  dem  damals  vorwiegenden  Hange
zur  Ungebundenheit  kaum  möglich  gewesen  wäre.  Und  hierin  bestand
eben  die  relative  (nicht  immer  anerkannte)  Güte  der  auf  das  alte
Lehenswesen  gegründeten  Verfassungen  der  Staaten.
Als  aber  in  der  Folge  durch  Einsprüche  und  gesonderte  Tendenzen ­
  der  Mächtigen  die  feudale  Einrichtung  der  Staaten  um  ihre
Reinheit  kam  ,  ward  auch  die  Kraft  ihrer  Wirksamkeit  geschwächt,
und  eine  andere  Gestaltung  der  Dinge  war  die  nothwendige  Folge
der  geänderten  Richtungen  der  Kräfte  und  der  neuen  Ansichten  im
Gebiete  des  öffentlichen  Lebens.  Aus  gewissen  Classen  von  Staatsbürgern, ­
  die  durch  selbstständigen  grösseren  Grundbesitz,  durch
höhere  Bildung  oder  durch  den  Bestitz  vieler  Geldmitttel  eine  vor-  >
züglichere  Geltung  im  bürgerlichen  Wesen  erlangt  hatten,  bildeten
sich  politische  Stände  heran,  die  sich  auch  bald  bei  der  Beratliung
und  Leitung  der  öffentlichen  Angelegenheiten  mehr  oder  weniger
betheiligten.  So  entstanden  die  Landständischen  Verfassungen,
            
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