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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

Stab  und  Ruthe  im  Mittelalter.

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Eltern  während  des  Lebens  ihrer  Kinder  versäumte  Züchtigung
musste  an  diesen  nach  ihrem  Tode  nachgeholt  werden.
Einer  Mutter,  der  bereits  vor  ungefähr  drei  bis  vier  Jahren  ein
Knabe  gestorben  war,  raffte  der  Tod  nun  auch  den  zweiten  hin.
Um  ihn  neben  seinem  Bruder  beerdigen  zu  können,  liess  sie  das
Grab  öffnen,  und  zum  Schrecken  aller  fand  man  die  Leiche  des
Kindes  noch  völlig  unverwest.  Die  Mutter  warf  sich  nun  dem  sei.
Abte  Wirnton  zu  Fiissen,  und  flehte  ihn  um  Auskunft  über  diese
ungewöhnliche  Erscheinung.  Auf  vielfaches  Befragen  der  Mutter  von
Seite  des  sei.  Abtes  ob  das  Kind  keine  Sünde  begangen  habe,
entsinnt  sich  die  Mutter  einzig  darauf,  dass  dieser  sonst  so  gutgeartete ­
  Knabe  einst  während  des  Spiels  sie  mit  dem  Holze  das  er  in
Händen  hielt,  an  den  Kopf  getroffen,  in  Folge  dessen  ihr  die  Stirnhaut ­
  geblutet  habe.  Wurde  der  Knabe  deshalb  bestraft?  fragte  der
Abt.  Als  die  Mutter  es  verneinte,  befahl  er  ihr  ein  Ruthenbündel  zu
nehmen  und  den  todten  Knaben  zu  züchtigen.  Der  Abt  erging  sich
im  Gehet,  die  Mutter  eifrig  in  Ruthenhieben,  bis  der  Leichnam  in
Staub  zerfiel  57 ).
Solchermassen  gestaltete  sich  die  häusliche  Disciplin  zu  einer
überaus  strengen.  „Sowohl  die  Gesetze  der  Natur,  als  die  bürgerlichen
gebieten  einem  Sohne  alles  geduldig  zu  ertragen,  und  achten  ihn
keiner  Verzeihung  würdig,  wenn  er  ungehorsam  ist,  und  nicht  alles

Jd)  »aen  er  feiten  i(t  erfdjredtet
mit  ft  c  g  v  tt  ober  mit  »orten  —
Jier  jiiljtc  liefern  i(l  tierpflegen
man  fol  tue  fdptlt  «f  b’alten  legen.
Konr.  v.  Haslau  p.  553,  v.  97.  Haupt  Zeitschrift  f.  d.  Altert.  Bd.  8.
g>te  tungen  lernen  gern  it  tren  alten,
baj  man  |te  (tfjt  g033er  un3itl)t  walten,
wann  in  ia3  letber  niemant  wert,
untr  fte  mit  fl  egen  ntemant  pert.
Hug.  v.  Trimburg  (c.  1300)  Renner  v.  14780,  p.  168.  cnf.  r.  16810  ff.  v.  16858.
J? )  Vade,  ait,  adhue,  et  sumptis  virgis  in  nomine  Domine  corrige  filium  tuum
verberibus;  quia,  ut  sentio,  hoc,  quod  dixisti,  est  sibi  obstaculum.
Sanctus  oravit,  mater  licet  invita,  filio  verbera  mu  11  i  p  1  i  c  a  v  i  t,  post
verbera  Corpus  in  cineres  solutum  Matri  Terrae  sociatum  disparuit.  Gerhoho.
ft  1127)  Vita  abb.  Formbac.  ap.  Pe*  Tlies.  aneedt.  T.  1,  P.  3,  406,  c.
            
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