Stab und Ruthe im Mittelalter.
197
Eltern während des Lebens ihrer Kinder versäumte Züchtigung
musste an diesen nach ihrem Tode nachgeholt werden.
Einer Mutter, der bereits vor ungefähr drei bis vier Jahren ein
Knabe gestorben war, raffte der Tod nun auch den zweiten hin.
Um ihn neben seinem Bruder beerdigen zu können, liess sie das
Grab öffnen, und zum Schrecken aller fand man die Leiche des
Kindes noch völlig unverwest. Die Mutter warf sich nun dem sei.
Abte Wirnton zu Fiissen, und flehte ihn um Auskunft über diese
ungewöhnliche Erscheinung. Auf vielfaches Befragen der Mutter von
Seite des sei. Abtes ob das Kind keine Sünde begangen habe,
entsinnt sich die Mutter einzig darauf, dass dieser sonst so gutgeartete
Knabe einst während des Spiels sie mit dem Holze das er in
Händen hielt, an den Kopf getroffen, in Folge dessen ihr die Stirnhaut
geblutet habe. Wurde der Knabe deshalb bestraft? fragte der
Abt. Als die Mutter es verneinte, befahl er ihr ein Ruthenbündel zu
nehmen und den todten Knaben zu züchtigen. Der Abt erging sich
im Gehet, die Mutter eifrig in Ruthenhieben, bis der Leichnam in
Staub zerfiel 57 ).
Solchermassen gestaltete sich die häusliche Disciplin zu einer
überaus strengen. „Sowohl die Gesetze der Natur, als die bürgerlichen
gebieten einem Sohne alles geduldig zu ertragen, und achten ihn
keiner Verzeihung würdig, wenn er ungehorsam ist, und nicht alles
Jd) »aen er feiten i(t erfdjredtet
mit ft c g v tt ober mit »orten —
Jier jiiljtc liefern i(l tierpflegen
man fol tue fdptlt «f b’alten legen.
Konr. v. Haslau p. 553, v. 97. Haupt Zeitschrift f. d. Altert. Bd. 8.
g>te tungen lernen gern it tren alten,
baj man |te (tfjt g033er un3itl)t walten,
wann in ia3 letber niemant wert,
untr fte mit fl egen ntemant pert.
Hug. v. Trimburg (c. 1300) Renner v. 14780, p. 168. cnf. r. 16810 ff. v. 16858.
J? ) Vade, ait, adhue, et sumptis virgis in nomine Domine corrige filium tuum
verberibus; quia, ut sentio, hoc, quod dixisti, est sibi obstaculum.
Sanctus oravit, mater licet invita, filio verbera mu 11 i p 1 i c a v i t, post
verbera Corpus in cineres solutum Matri Terrae sociatum disparuit. Gerhoho.
ft 1127) Vita abb. Formbac. ap. Pe* Tlies. aneedt. T. 1, P. 3, 406, c.