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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 99. Band, (Jahrgang 1881)

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Siegel.

herwiderums  das  sie  auch  alle  phemvert  tlieuer  kaujfen  muessen
und  tote  ichs  hedennlc  wird  besser  sein,  man  laß  die  satz  der
klainen  paurnphenwert  underwegen  und  bleib  bei  dem  gemainen
spruch  Hex  tantum  vallet  quantum  vendi  potest.  Uber  den  wein
auszuschenken  mocht  man  gleicliwol  gesclmorn  setzen,  in  allen
gerichten  verordnen,  und  den  weinschenken  deßlialben  ain  maß
geben  deucht  mich  auch  not  und  guet  und  deßgleicli  auch  den  peclt
und  metzgern.  \  (Bl.  113 a )  Und  ivas  solcher  und  dergleich  ding
mer  sein,  die  vorhin  müssen  beratschlagt  und  nach  gelegenhait
des  landes  bedacht  icerden.  —  Wenn  auch  der  Verfasser  nach
diesen  Bedenken  seine  Arbeit  wieder  aufnahm  und  das,  was
weiterer  Erkundigung,  Erwägung  und  Berathung  zuvor  bedürftig
erschien,  in  der  Folge  normirt  hat, 1  so  blieb  doch  das  Elaborat
selbst  als  Entwurf  unvollendet.  Abgesehen  von  der  bereits
erwähnten  Lücke  auf  Bl.  108 1 ’  bis  11  l b  findet  sich  eine  solche
auf  Bl.  57  und  58,  indem  Bl.  56 b  nach  einem  Artikel  über
das  Pflichttheilsrecht  die  Satzung  abbricht,  um  Bl.  59 a  mit
dem  zwölften  Enterbungsgrund  wieder  zu  beginnen.
Trotzdem  dass  der  Handschrift  hiernach  jede  gesetzliche
Autorität  selbstverständlich  mangelt,  durfte  dennoch  ihr  Inhalt ­
 2  volle  Verwerthung  finden,  da  die  beabsichtigte  Landesordnung ­
  nicht  Neues  schaffen  sondern  das  Bestehende  zweckmässig ­
  regeln  wollte,  wie  eine  Vergleichung  mit  den  Taidingen
einerseits  und  der  zweiten  uns  offenstehenden  aus  dem  thätigen
Rechtsleben  unmittelbar  geschöpften  Quelle  anderseits  zeigt.
Diese  weitere  •ungedruckte  Quelle  führt  den  Titel:  Formular ­
  allerlai  gemainer  Contractbrief  und  anderer  Schriften,  im
Stift  Salzburg,  Land  zu  Bayern  und  Oesterreich  gebreichlich  1550, 3
und  ist  eine  alphabetisch  geordnete  Mustersammlung  für
Urkunden  verschiedenen  Inhalts.  Sie  beginnt  mit  Abschied
Bl.  1  und  schliesst  mit  Wechselbrief,  beziehungsweise  Anwaiser
  in  einen  Wechselbrief  Bl.  459L  Was  noch  weiter  folgt,

1  Von  Bl.  113*  mit  dem  Fürkanfe  beginnend  bis  Bl.  132 b ,  worauf  nocli
drei  leere  Blätter  in  der  Handschrift  folgen.
2  ,Von  heurathen,  heurathsguettern,  morgengaben,  abredungen  under  eheleutten 1
bandelt  Bl.  43 b —49 1 *.
3  Das  Manuscript  ist  —  vgl.  von  Böhm,  die  Handschriften  des  k.  und  lc.
Haus-,  Hof-  und  Sfaatsarcbives  1873  Nr.  369  —  ,54  Salzburg  und
Berchtesgaden 4  signirt.
            
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