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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 99. Band, (Jahrgang 1881)

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Siegel.

drückung  der  eigenen  Forderungen  und  Beschwerden,  damit
die  Landschaft  diesem  Geschäfte  desto  fleissiger  obliegen  könne.
Nach  einer  sechswöchentlichen  Beratlmng  erging  im  Anschluss
an  diese  Eröffnungen  am  11.  März  ein  förmlicher  Abschied,
welcher  in  seinem  zweiten  Punkte  besagte:  ,Zu  Abfassung  einer
neuen  Landesordnung  wird  ein  kleiner,  aus  verständigen  Landsassen ­
  bestehender  Ausschuss  verordnet,  welcher  mit  den  erzbischöflichen
  Räthen,  worunter  auch  Landleute  sein  müssen,
die  Gebräuche  im  Lande,  die  Landbriefe,  Landsöffnungen,
Ehehaften,  Rügungen  und  andere  Partikularordnungen,  wie
auch  die  Landesordnungen  der  anstossenden  Fürstenthümer
vor  sich  nehmen,  daraus  eine  anpassende  Landesordnung  verfassen ­
  und  solche  dem  Erzbischöfe  vorlegen  soll.  Diese  Landesordnung ­
  wird  sodann  auf  einem  gemeinen  Landtage,  den  der
Erzbischof  ungefähr  bis  Pfingsten  ausschreiben  wird,  geprüft
und  nach  Gebühr  aufgerichtet  werden.'  Der  Landtag,  welcher
für  die  genannte  Zeit  in  Aussicht  genommen  worden  war,  kam
nicht  zu  Stande,  indem  der  Aufruhr  von  Neuem  ausbrach.  Der
nächste,  im  Spätherbst  zusammengetretene  Landtag  aber  begnügte ­
  sich,  ,bis  zur  Aufrichtung  der  versprochenen  neuen
Landesordnung'  ein  Mandat  der  Beschwerungen  der  Unterthanen
  im  Erzstifte  Salzburg  zu  verfassen,  welches  am  24.  November ­
  1526  ausgefertigt  und  durch  den  Druck  öffentlich
bekannt  gemacht  wurde.  Und  dabei  ist  es  geblieben.  Die
beabsichtigt  gewesene  Landesordnung  kam  niemals,  weder  unter
der  Regierung  des  Matthäus,  welcher  1532  eine  Bergwerksordnung ­
  und  1533  eine  Hauptmannschaftsordnung  publicirte,
noch  unter  einem  späteren  Erzbischof  zu  Stande.  Die  unter
der  Bezeichnung  ,Landesordnung'  uns  überlieferte  Handschrift
aber  ist  die  von  einem  Beauftragten  im  Frühling  1526  verfasste, ­
  nicht  ganz  vollendete  Vorarbeit,  welche  die  Grundlage
zunächst  für  die  Berathungen  des  kleinen  Ausschusses  bilden
sollte.
Die  Entstehung  des  Elaborates  in  dem  bezeichneten  Zeitpunkt
erhellt  aus  dem  ersten  Artikel,  welcher  unter  der  Ueberschrift
jdie  geisilichait  betreffend  einen  Landtagsabschied  wiedergibt,
jedoch  einen  Zusatz  beifügt.  Während  jener  die  päbstliche
Legats-Reformation  (vom  7.  Juli  1524),  den  Regensburgischen
Recess  (vom  6.  Juli,  publicirt  durch  landesfürstliches  Mandat
            
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