Abhandlungen ans dem Gebiete der slavischen Geschichte. V.
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schisma, das seit dem Jahre 1197 eine Art von bleibender
Reichsinstitution wird; daneben der Untergang- der Wendenreiche
in dem nunmehrigen Niederdeutschland und als Gegenstück zu
der im Osten mit Riesenschritten fortschreitenden Germanisation
die Macht des französischen Königthums, das sehr bald mit
dem deutschen ICaiserthume in glückliche Rivalität tritt; die
Aufrichtung der Komnenenherrschaft im Osten, ja theihveise
im Westen, wo sie Ungarn und Italien zu erlangen strebt, und
ebenso ihr tragischer Untergang durch einen der Ihrigen, Andronikos
Komnenos, und das Emporkommen des Hauses Angelos,
das durch eigene Zwietracht die Fremdherrschaft in Constantinopel
einleitet; in Asien die Vereinigung Syriens mit Aegypten
durch Sultan Saladin, die Wiedereroberung von Jerusalem durch
die Moslim und damit der Umsturz des Königreichs Jerusalem
der vergebliche Versuch der occidentalen Christen, Edessa und
Jerusalem wieder zu gewinnen und damit die Behauptung Asiens
und Afrikas als moslemische Herrschaften sind Ereignisse von
der höchsten Wichtigkeit, die ihren Schatten weit über das
XII. Jahrhundert hinaus werfen.
Zu den eigenthümlichen Staatenbildungen des XII. Jahrhunderts
gehören nun neben der Wiederherstellung des böhmischen
Königthums an seinem Ausgange die Begründung des walachischbulgarischen
Reiches der Aseniden in Bulgarien und die des
Hauses Nemanja im unzugänglichen Hochgebirge zwischen der
dalmatischen Küste und dem Vardar, der die Balkanhalbinsel
in zwei Theile scheidet, das serbische Königthum, dessen Geschichte
zweihundert Jahre hindurch die Balkanhalbinsel in Aufregung
erhält, die Lücke zwischen Griechenland, das fränkisch
geworden war, und Ungarn ausfüllt, und zwischen die Reiche
von Sicilien (Neapel) und Romanien gestellt, von dem ersteren
sich frei erhält, den Untergang des letzteren zum eigenen Verderben
beschleunigt.
Ist dadurch der allgemeine Rahmen festgestellt, der die
wichtigsten Ereignisse einer Zeit umfasst, die das merkwürdigste
Jahrhundert des Mittelalters, das XIII. gebar, so tritt, je mehr
man in das Einzelne eingeht, der Unterschied zwischen Ostund
Westeuropa, zwischen den slavischen Völkern einerseits
und den romanischen und germanischen Staaten andererseits,
so scharf hervor, dass man beinahe von zwei abgegränzten