Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 99. Band, (Jahrgang 1881)

108

Siegel.  Dae  Güterreeht  der  Ebegatteu  im  Stiftslande  Salzburg.

bereits  im  Besitze  und  Genüsse  waren.  In  der  Kauris  wurde  daher
diese  Heirath  wie  überhaupt  jeder  Ehevertrag,  der  den  Blutsverwandten ­
  Gefahr  und  Nachtheil  zu  bringen  geeignet  war,
verboten;  das  eheliche  Güterrecht  sollte  stets  in  Uebereinstimmung
  mit  dem  gewöhnlichen  Landbrauch  geordnet  werden.
Könnlich  zusamenfuegung,  abret  und  heiratstaidingen,  ccmtract  und
vermacht  sollen  bescheehen  nach  gewöndlichem  landsprauch  und
rechten  und  mit  vernünftigen  billichen  abredetn,  und  die  renndlensheirath
  und  ander  geverlicher  heiratvermächt,  darin  nit  billich
vernünftig  ursach  furgenumen  sint  und  dadurch  freund  und  erben
ierer  rechtlichen  erbfcil  enterbt  werden  möchten,  sollen  nit  gestat
werdend  Aus  demselben  Gesichstpunkte,  nur  nicht  in  der  Allgemeinheit ­
  wurde  durch  Mandate  vom  Jahre  1608  und  1615
in  Ingoldstadt  diese  Güterordnung  verboten;  es  sollte  nämlich
eine  zweite  Ehe,  falls  die  erste  eine  beerbte  war,  ,die  gerennte
  Heurath,  so  denen  Kindern  erster  Ehe  und  armen
Pupillen  zu  Schaden  gereichen 4  in  Zukunft  unstatthaft  sein.

1  Salzburger  Taidinge  S.  217  35 — 41 .
2  Vgl.  Schmeller  bair.  Wörterbuch  III,  99.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.