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Reiiiisch.
nama schon nicht mehr, jeder stimmberechtigte Mann ist dem
andern gleich, hat keinem andern Manne etwas zu befehlen
oder zu gehorchen, fügt sich aber ohne Widerstand den Beschlüssen
der Gemeinde.
Stimmberechtigtes Mitglied der Gemeinde wird ein Kunama
mit dem Eintritt der Mannbarkeit, und zwar genau vom
Tage seiner Verheiratung an, da er von diesem Zeitpunkte an
der väterlichen Vormundschaft entbunden und als selbständiger
Familienhälter betrachtet wird. Als äusseres Zeichen seiner
Majorennität erhält er das Hecht, die bisher rasirten Haupthaare
sich lang wachsen zu lassen; von da an führt er auch
die Bezeichnung ända Grosser, Alter, 1 und hat das Recht,
bei Gemeindeversammlungen berathend und beschliessend mitzuwirken.
Jedem vollberechtigten Gemeindemitgliede (dndu) steht
das Recht zu, die dndai des Dorfes zu einer öffentlichen Versammlung
auf die dibba (freier Berathungsplatz in der Mitte
des Dorfes) einzuberufen und hier auf das Gemeinbeste des
Dorfes abzielende Anträge zu stellen. Vor diese Versammlung
der dndai auf der dibba gehören jedoch nur folgende Gegenstände:
1) Berathung über gemeinsame Raubzüge oder Vertheidigungs-Angelegenheiten
bei einem erwarteten Angriff auf
das eigene Dorf. 2) Schliessung von Frieden mit dem Auslande,
d. i. Wahl eines Friedensvermittlers, der an eine feindliche
Gemeinde entsendet werden soll, um mit ihr einen
Frieden anzubahnen, desgleichen Anhörung von Friedensboten
aus anderen Dörfern, welche mit dem betreffenden in Frieden
zu treten beabsichtigen. 3) Besprechung und Einigung über
Tributangelegenheiten.
Die dibba wird stets von dem Manne, der dieselbe einberufen
hat, eröffnet und sodann von ihm der Zweck der Einberufung
mit der üblichen Begründung dargelegt. Die Diseussion
wird in der Weise geführt, dass stets der an Jahren
jüngste dnda seine Ansichten und Wünsche zum Ausdrucke
bringt, nach ihm der Reihe nach die zunächst älteren. Das
letzte Wort und zumeist auch damit verbunden die Entschei-1
Jedoch nur im Sinne von selbständig, majorenn, im Gegensatz zu
den Frauen und Kindern.