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Schön!) ach.
Die Handschrift enthält eine Interlinearversion der Benedictinerregel.
Sie ist zunächst durch ihre Lautbezeichnung
interessant, welche einer genaueren Darstellung nicht unwerth
erscheint.
Vocale: 536 * blieben bewahrt, darunter 27 circumflectiert.
Dagegen stehen 425 ei für i, darunter 116 mit dem Circumflex
auf dem i. Es herrschen nicht gleiche Verhältnisse im
ganzen Denkmal: bis Cap. XLIV incl. finden sich 384 i (darunter
21 circumflectiert) gegen 257 ei (darunter 93 mit Circumflex);
von da ab 152 i (6 mit Circumflex) gegen 168 ei (23 ei), der
Diphthong entwickelt sich also erst. Andererseits enthält das
ganze Denkmal 606 ai für ei (darunter 64 äi), denen nur 3
alte ei gegenüberstehen: hier ist also von Anfang an schon
der neue Diphthong fest. Neben diesen Hauptzügen ist nur
weniges Irreguläre bemerkbar. 10 Mal i für ei, allein in hilig.
Dawider geirischait XXXI, wie in der Erinnerung Heinrichs
v. Melk. LXXI steht i für i, XLIV e für *, das letztere
sicherlich nur Schreibfehler. XLVII aintweder. a für ai LII,
LXIII, LXXII, ein ai aus ege.
Die Wahrnehmung, dass ei : ai früher durchgedrungen und
fest geworden ist als *: ei, steht keineswegs vereinzelt da uDd
auf unser Stück beschränkt. Ich citiere auf die St. Lambrechter
Breviarien, in Bezug auf Lautbezeichnung wichtige
Denkmäler der Uebergangszeit. Dort ist in den bedeutendsten
Nummern, Zs. f. d. A. 20, 137, 144, 145, 157, 159, 173, 184,
dasselbe Verhältnis zu beobachten; nur einmal, und zwar in
einer Partie, welche wegen ihrer Winzigkeit nicht wohl m
Betracht kommen kann, s. 168, ist die Sache umgekehrt.
Nicht anders verhält es sich in der Voran er Hs. (Diemer
p. IV), in der Grazer Hs. der Litanei, in der berühmten
Wiener Hs., welche unter anderen Heinrich v. Melks Werke
enthält, in den alten Greiff’schen Bruchstücken von Wernhers
Marienliedern. Ich müsste wohl so ziemlich alle bairischen Hss.
von 1150—1250 aufzählen, wollte ich • vollständig sein; irre ich
nicht, so haben sie alle ei: ai dem i: ei vorausgehen lassen.
Ausserhalb des bairischen Sprachgebietes herrscht in den Hss.
derselbe Gebrauch, wie schon Jakob Grimm bemerkt hat
(Gr. 13, 202).