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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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Krall.

Anwendung,  das  andere  verlor,  wie  es  scheint,  gleich  nach  der  Einführung ­
  alle  Bedeutung,  wurde  wahrscheinlich  von  den  Aegyptern
überhaupt  nie  acceptirt.  Und  wir  glauben  mit  vollem  Rechte.
Nach  der  für  den  Fortgang  unserer  Untersuchung  nothwendigen
  Digression  über  den  Tag  des  Siriusaufganges  können  wir
unsere  Erörterungen  wieder  aufnehmen,  die  wir  bei  der  Frage,  wie
die  ägyptischen  Priester  verfuhren,  als  sie  die  Wahrnehmung
machten,  dass  das  365tägige  Jahr  seine  Pflicht,  mit  den  Jahreszeiten ­
  gleichen  Schritt  zu  halten,  nicht  mehr  erfülle,  unterbrochen
haben.  Sie  bemerkten,  dass  der  1.  Thoth  des  Wandeljahres
weder  an  dem  Beginne  der  Nilschwelle,  noch  an  dem  Tage
des  Frühaufganges  des  Sirius  haften  blieb.  Als  sie  festgesetzt
hatten,  dass  dies  alle  vier  Jahre  um  einen  Tag  geschehe,  mussten
sie  irgendwie  auf  Abhülfe  bedacht  sein,  sie  mussten  dem
Aegypter  die  Möglichkeit  verschaffen,  den  Tag  des  Beginnes
der  Nilschwelle  im  Voraus  zu  kennen,  und  zwar  nach  dem
Wandeljahre,  da  er  kein  anderes  Jahr  kannte.  Das  genügte
ihm  vollkommen.
Nach  den  bisherigen  Beobachtungen  über  die  Festlisten
wird  es  nicht  mehr  auffallend  erscheinen,  wenn  wir  die  Ansicht ­
  aussprechen,  dass  die  ägyptischen  Priester  bei  Anordnung
ihrer  Festlisten  sich  des  Wandeljahres  bedienten,  dass  mit
einem  Worte  ein  festes  Jahr  im  alten  Aegypten  gar  nicht  im
Gebrauche  war,  wiewohl  die  Priester  schon  längst  die  Unzulänglichkeit ­
  des  SGötägigen  Jahres  erkannt  hatten.  Sie  haben  Jahr
für  Jahr  im  Voraus  bestimmt,  auf  welchen  Tag  des  Wandeljahres ­
  der  Beginn  der  Nilschwelle  fallen  w r erde;  war  derselbe
bekannt,  so  Hessen  sich  die  anderen  wichtigen  Niltage  leicht
bestimmen.  Die  Regel,  die  sie  zu  befolgen  hatten,  war  einfach
genug,  wenn  auch  ihre  genaue  Präcisirung  jahrhundertlange
Beobachtungen  erfordert  haben  wird.  Da  das  Gestirn  Sotliis,
um  mich  der  eigenen  Worte  der  Priester  zu  bedienen,  um  einen
Tag  innerhalb  vier  Jahren  vorrückt,  so  rückten  die  wenigen
wavYjfups«;  Srjp.oTsXefc,  welche  nicht  an  bestimmten  Monatstagen
hafteten,  um  einen  Tag  alle  vier  Jahre  vor.  Dass  dies  der
Fall  war,  und  dass  gerade  diesem  Missstande  durch  die  Einrichtung ­
  des  Decretes  von  Tanis  ein  Ende  gemacht  werden
sollte,  sagt  recht  deutlich  das  Decret  selbst:  1.  38  siv  es  wo
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