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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

Studien  zur  Geschichte  des  alten  Aegypten.  I.

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19.  Juli  begann,  datirt  worden  ist.  Danach  wäre  das  wahre
Datum  der  Inschrift  der  2.  December  238.
Die  Begründung  dieser  Behauptung  hat  v.  Gutschmid
nicht  gegeben,  er  deutete  nur  an,  dass  das  makedonische  Monatsdatum
  (7.  Apellaios)  ihn  hauptsächlich  zu  dieser  Annahme  bestimmte. ­
  Wir  sind  zwar  nicht  in  der  Lage,  aus  dem  Wirrsale
der  makedonisch-ägyptischen  Doppeldaten,  auch  nach  den  umfassenden ­
  Untersuchungen  von  Robiou,  1  irgendwo  einen  rettenden ­
  Ausweg  zu  erspähen,  wir  glauben  jedoch,  dass  vom
Standpunkte  der  Siriusjahrtheorie  v.  Gutschmids  Annahme
ganz  consequent  und  richtig  ist,  und  wir  können  uns  nur
wundern,  dass  die  Anhänger  der  Theorie  diese  Auffassung
nicht  theilen.  Das  Decret  will  das  Wandeljahr  durch  ein  festes
Jahr  ersetzen.  Ist  es  nun  richtig,  dass  das  seit  altersher  übliche
feste  Siriusjahr  der  Aegypter  so  eingerichtet  war,  dass  der
heliakische  Frühaufgang  des  Sirius  auf  den  1.  Thoth  dieses
heiligen  oder  Siriusjahres  gesetzt  war,  und  dies  ist  doch  die
allgemeine  Annahme,  so  ist  nichts  natürlicher,  als  dass  die
Priester  den  1.  Thoth  des  neuen  festen  Jahres  dem  1.  Payni  des
Wandeljahres  (denn  auf  den  1.  Payni  fiel,  nach  dem  Wortlaute
des  Decrets,  der  Siriusaufgang)  gleichsetzten.
Die  inzwischen  gefundenen  Doppeldatirungen 2  zeigen  jedoch
mit  Evidenz,  dass  die  ägyptischen  Priester  nicht  so  vorgegangen
sind,  dass  sie  vielmehr  einfach  das  Wandeljahr  in  seiner  damaligen ­
  Stellung  zum  festen  Jahre  durch  die  zuerst  im  Jahre
238  eingetretene  und  alle  vier  Jahre  sich  erneuernde  Schaltung ­
  einer  sechsten  Epagomene  erhoben  haben.
So  hätte  man  nach  der  allgemein  herrschenden  Annahme
gleichzeitig  drei  Jahre,  darunter  zwei  feste,  in  Aegypten  gehabt. ­
  Es  wird  zwar  viel  auf  Kosten  des  geheimnissvollen  Treibens ­
  der  ägyptischen  Priester  gesündigt,  wir  glauben  jedoch,
dass  die  Zumuthung,  drei  neben  einander  bestehende  Jahre  anzunehmen, ­
  stark  ist.  Von  diesen  drei  Jahren,  von  denen,  es
sei  dies  ausdrücklich  gesagt,  nur  zwei  für  die  ältere  Zeit  überhaupt ­
  nachzuweisen  sind,  war  nur  Eines,  das  Wandeljahr,  in
*  Reeherches  sur  le  ealendrier  macedonien  en  Egypte  et  sur  la  Chronologie
des  Lagides  (in  den  Memoires  presentes  par  divers  savants  ä  l’acad.  des
inscriptions  et  helles  lettres,  t.  IX/1,  p.  1  fl.).
2  Vgl.  über  dieselbe  oben  p.  869  A.  3.
            
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