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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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Krall.

Von  den  drei 1  bezeugten  Tagesanfängen  der  Aegypter
lassen  sich  nur  zwei  monumental  nachweisen:  einmal  die
Uebung,  den  Tag  mit  dem  Abend,  und  dann  die,  den  (bürgerlichen) ­
  Tag  mit  dem  Morgen  zu  beginnen.  Die  erstere  wird
von  Isidor,  Servius  und  Lydos  bezeugt,  wenn  auch  von  Ideler 2
angezweifelt,  die  letztere  von  Ptolemäus  angewendet.  Für  die
erstere  sprechen  die  Sterntafeln. 3  Wir  lesen  in  denselben

@  f  Thoth,  Anfang  der
ö  üO  I  □  I  ’  ’  8

Nacht,  erste  Stunde,  Anfang  des  Jahres/
Für  die  letztere  eine  Inschrift  aus  der  Zeit  Ramses  II., 4
in  der  gesagt  wird:  ,Du  gehst  auf  wie  Isis-Sothis  am  Morgen

des  Neujahrs',  *  ü  0  5  zusammengehalten  mit  der  Stelle  des

Theon:  vj  xoü  y.uvb?  kmxo'kr\  y.ai'y.  evSezdxyjv  wpav  tpaivexat,  y.ai  xaixrjv
äpyyjv  EXOU?  X10EVXOÜ.
Dennoch  scheint  mir,  da  die  Inschrift,  die  doch  klar  und
deutlich  Alles  bestimmt,  nichts  davon  erwähnt,  am  natürlichsten
zu  sein,  anzunehmen,  dass  die  Priester  bei  Abfassung  des  Decrets
  von  Canopus  den  von  den  Chronologen  unserer  Tage
statuirten  Normaltag  des  Siriusaufganges,  den  20.  Juli,  ebensowenig ­
  beachteten  und  sich  vielmehr  an  den  19.  Juli  hielten,
als  es  die  Priester  bei  der  Abfassung  des  Kalenders  von  Esne
thaten,  welche  als  Siriustag  gar  den  23.  Juli  statuirten,  den
Siriustag  von  Alexandria,  was  bei  einem  Kalender,  dessen  Grundlage ­
  das  alexandrinische  Jahr  war,  freilich  sehr  natürlich  ist.
Einen  andern  Weg  als  die  übrigen  Erklärer  der  Inschrift
von  Tanis  hat  v.  Gutschmid 6  bei  der  Datirung  eingeschlagen.
Nach  ihm  ist  die  Inschrift  von  Tanis  nicht  vom  9.  März  238
datirt.  Nach  dem  Königskanon  und  dem  Wandeljahre  ist  dieses
Datum  richtig  angegeben;  eine  Reihe  von  Erwägungen  führte
ihn  jedoch  dazu,  anzunehmen,  dass  in  der  Ueberschrift  des
Decrets  nach  dem  Z.  36  erwähnten  heiligen  Jahre,  das  am
1  Ideler,  Chronologie  I,  p.  100.
2  1.  1.
3  Brugsch,  Materiaux,  p.  103.
4  1.  1.  p.  100.
5  Cf.  oben  p.  884  A.  4.
6  Im  Literarischen  Centralblatte  1867,  p.  540  fl.  Cf.  auch  Lepsius  in  der
Aeg.  Z.  1868,  p.  36.  Von  den  Arbeiten  Vincent’s  kann  man  absehen.
            
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