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Krall.
Von den drei 1 bezeugten Tagesanfängen der Aegypter
lassen sich nur zwei monumental nachweisen: einmal die
Uebung, den Tag mit dem Abend, und dann die, den (bürgerlichen)
Tag mit dem Morgen zu beginnen. Die erstere wird
von Isidor, Servius und Lydos bezeugt, wenn auch von Ideler 2
angezweifelt, die letztere von Ptolemäus angewendet. Für die
erstere sprechen die Sterntafeln. 3 Wir lesen in denselben
@ f Thoth, Anfang der
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Nacht, erste Stunde, Anfang des Jahres/
Für die letztere eine Inschrift aus der Zeit Ramses II., 4
in der gesagt wird: ,Du gehst auf wie Isis-Sothis am Morgen
des Neujahrs', * ü 0 5 zusammengehalten mit der Stelle des
Theon: vj xoü y.uvb? kmxo'kr\ y.ai'y. evSezdxyjv wpav tpaivexat, y.ai xaixrjv
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Dennoch scheint mir, da die Inschrift, die doch klar und
deutlich Alles bestimmt, nichts davon erwähnt, am natürlichsten
zu sein, anzunehmen, dass die Priester bei Abfassung des Decrets
von Canopus den von den Chronologen unserer Tage
statuirten Normaltag des Siriusaufganges, den 20. Juli, ebensowenig
beachteten und sich vielmehr an den 19. Juli hielten,
als es die Priester bei der Abfassung des Kalenders von Esne
thaten, welche als Siriustag gar den 23. Juli statuirten, den
Siriustag von Alexandria, was bei einem Kalender, dessen Grundlage
das alexandrinische Jahr war, freilich sehr natürlich ist.
Einen andern Weg als die übrigen Erklärer der Inschrift
von Tanis hat v. Gutschmid 6 bei der Datirung eingeschlagen.
Nach ihm ist die Inschrift von Tanis nicht vom 9. März 238
datirt. Nach dem Königskanon und dem Wandeljahre ist dieses
Datum richtig angegeben; eine Reihe von Erwägungen führte
ihn jedoch dazu, anzunehmen, dass in der Ueberschrift des
Decrets nach dem Z. 36 erwähnten heiligen Jahre, das am
1 Ideler, Chronologie I, p. 100.
2 1. 1.
3 Brugsch, Materiaux, p. 103.
4 1. 1. p. 100.
5 Cf. oben p. 884 A. 4.
6 Im Literarischen Centralblatte 1867, p. 540 fl. Cf. auch Lepsius in der
Aeg. Z. 1868, p. 36. Von den Arbeiten Vincent’s kann man absehen.