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Krall.
Alle diese Angaben rühren zudem aus der Zeit, als das
ganze wissenschaftliche Leben Aegyptens im Nildelta und Memphis
sich coneentrirt hatte; sie würden noch mannigfaltiger
sein, wenn uns Nachrichten vorlägen, die auch Oberägypten,
hier vor Allem die in alter Zeit so bedeutende Reichshauptstadt
Theben, berücksichtigen würden.
Hätte der 20. Juli — 26. Epiphi alexandrinisch als der
Normaltag in dem Sinne der neueren Chronologen gegolten, so
müssten wir ihn im Kalender von Esne verzeichnet finden.
Mit Recht schreibt daher Riel: 1 ,Als das nächste Fest sollten
wir dann am 26. Epiphi, am Siriustage des alexandrinischen
Jahres (sollte genauer heissen: an dem Tage des alexandrinischen
Jahres, welcher dem 20. Juli jul. entspricht) das Fest der Erscheinung
des Sothis erwarten; aber erst am 29. Epiphi finden
wir es . . . vermerkt. Dass dieses Fest kein anderes ist als
das Fest der Isis-Sothis, hatte der Verfasser schon früher
hervorgehoben und den späten Ansatz dadurch zu erklären
versucht, dass für diesen vielleicht der Siriustag von Alexandrien
massgebend gewesen sei, den Tlieon auf den 29. Epiphi
setzt. Für Oberägypten wurde der Sirius zvjar schon einige
Tage früher sichtbar, bei der Unsicherheit der wirklichen Beobachtung
war die Ansetzung des ,Festes ihrer Majestät' auf den
29. Epiplii immerhin zulässig.' Die durch den Druck hervorgehobenen
Worte zeigen uns deutlich, dass Riel recht wohl
fühlte, dass dieser Ansatz des Kalenders von Esne mit der
allgemein üblichen Annahme eines für ganz Aegypten gütigen
Normaltages sich nicht vereinbaren lässt.
Nicht besser steht es mit der Inschrift von Tanis. 2 Durch
die Auffindung dieser trilinguen Inschrift ist auf alle die Chrono-Umstand,
dass in den manethonisclien To'uoi Menes und seine unmittelbaren
Nachfolger als Thiniten bezeichnet waren, wird wohl am meisten
dazu beigetragen haben, den 19. Juli als Siriustag zu empfehlen.
1 Thierkreis von Dendera, p. 93.
2 Aufgefuuden 180(3. Den hieroglyphischen und griechischen Theil findet
man in ,Die zweisprachige Inschrift von Tanis. Zum ersteu Male herausgegeben
von S. Leo ßeinisch und E. Robert Rösler, 18(16. ß- üep
sius, Das bilingue Decret von Canopus, I. Theil. 1 Leider hat Lepsius den
II. Theil, der den Commentar und das Glossar enthalten sollte, nicht hei aus
gegeben. Der demotische Theil wurde zuerst von Revillout, Chrestomathie