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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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Krall.

Zeit  der  Einführung  der  Epagomenen,  so  können  wir  nur
annähernde  Zeitgrenzen  feststellen.  Wenn  die  Festlisten  der
Mastabas,  die  doch  so  ausführlich  sind,  die  Epagomenen  nicht
bieten,  Inschriften  aus  der  Zeit  der  Amenemhäs  dagegen  ihrer
Erwähnung  thun,  so  kann  der  Grund  nur  darin  liegen,  dass
die  Epagomenen  erst  in  der  zwischen  diesen  beiden  Grenzen
liegenden  Zeit  eingeführt  worden  sind,  wahrscheinlich  jedoch
näher  der  oberen  als  der  unteren  Grenze.  Wir  werden  später
Gelegenheit  haben,  weitere  Anhaltspunkte  für  die  Bestimmung
der  Zeit  der  Einführung  zu  gewinnen.  Der  Vollständigkeit
halber  sei  daran  erinnert,  dass  nach  Censorinus  1  die  5  Epagonaenen
  von  einem  Könige  Arminon  eingeführt  wurden:  Novissime
Arminon  ad  tredecim  menses  (ganz  genau,  wie  eben  dargethan)
et  dies  quinque  perduxisse  (ferunt  arinum).  Lauth 2  vermuthet,
dass  unter  Arminon  der  König  Amenemhä  I.  zu  verstehen  sei,
unter  dem  zuerst  die  Epagomenen  sich  finden.  Da  aber  zwischen
Nitokris  und  Amenemhä  I.  eine  etwa  halbtausendjährige  denkmallose ­
  Zeit  liegt,  und  der  Name  Arminon  uns  nicht  im  Geringsten ­
  auf  Amenemhä  führt,  wird  man  diese  Ansicht  kaum
theilen  können.
Wir  werden  nach  dem  Gesagten  die  Erwähnung  zweier
Jahre  in  den  Inschriften  des  Chnumhotep  zu  Benihassan  zu
würdigen  im  Stande  sein.  Wir  finden  in  denselben  das  Fest
des  |  grossen  Jahres  3  neben  dem  kleinen  Jahre  erwähnt. ­
  In  dem  ersten  liegt  uns  das  Jahr  von  365,  in  dem
letzteren  das  zur  Zeit,  als  die  Inschriften  verfasst  wurden,  noch

1  19,  58.
2  Manetho,  p.  222.
3  In  dem  Titel  der  EuSdijou  Tiyyt],  auf  die  wir  später  zurückkommen,  finden
wir  für  das  Jalir  von  365  Tagen  die  Bezeichnung  ps'ya;  ypövoc,  aber  hier
wohl  im  Gegensätze  zu  dem  Mondjahre  der  Malcedoner  und  Griechen.
Diese  Erklärung  verdanken  wir  dem  Scharfsinne  Brunet  de  Presle,  der
die  Verse  (Notices  et  Extraits,  XVIII,  2,  p.  45)
'0  IJ.SV  Qziyrjc.  p.£i;  eijti,  fpäppa  3 1  ^pep«
'Tpiv  dpiBpov  S’Tsov  iy£'.  Ta  ypappara
Tat;  ^pepaunv  ac  ayst  piya;  ypovos
durch  die  glückliche  Beobachtung  erklärte,  dass  von  den  zwölf  Zeilen
des  Titels  die  ersten  elf  30,  die  letzte  35  Buchstaben  (30  Tage  -j-  5  Epagomenen) ­
  enthält.
            
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