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Krall.
Zeit der Einführung der Epagomenen, so können wir nur
annähernde Zeitgrenzen feststellen. Wenn die Festlisten der
Mastabas, die doch so ausführlich sind, die Epagomenen nicht
bieten, Inschriften aus der Zeit der Amenemhäs dagegen ihrer
Erwähnung thun, so kann der Grund nur darin liegen, dass
die Epagomenen erst in der zwischen diesen beiden Grenzen
liegenden Zeit eingeführt worden sind, wahrscheinlich jedoch
näher der oberen als der unteren Grenze. Wir werden später
Gelegenheit haben, weitere Anhaltspunkte für die Bestimmung
der Zeit der Einführung zu gewinnen. Der Vollständigkeit
halber sei daran erinnert, dass nach Censorinus 1 die 5 Epagonaenen
von einem Könige Arminon eingeführt wurden: Novissime
Arminon ad tredecim menses (ganz genau, wie eben dargethan)
et dies quinque perduxisse (ferunt arinum). Lauth 2 vermuthet,
dass unter Arminon der König Amenemhä I. zu verstehen sei,
unter dem zuerst die Epagomenen sich finden. Da aber zwischen
Nitokris und Amenemhä I. eine etwa halbtausendjährige denkmallose
Zeit liegt, und der Name Arminon uns nicht im Geringsten
auf Amenemhä führt, wird man diese Ansicht kaum
theilen können.
Wir werden nach dem Gesagten die Erwähnung zweier
Jahre in den Inschriften des Chnumhotep zu Benihassan zu
würdigen im Stande sein. Wir finden in denselben das Fest
des | grossen Jahres 3 neben dem kleinen Jahre erwähnt.
In dem ersten liegt uns das Jahr von 365, in dem
letzteren das zur Zeit, als die Inschriften verfasst wurden, noch
1 19, 58.
2 Manetho, p. 222.
3 In dem Titel der EuSdijou Tiyyt], auf die wir später zurückkommen, finden
wir für das Jalir von 365 Tagen die Bezeichnung ps'ya; ypövoc, aber hier
wohl im Gegensätze zu dem Mondjahre der Malcedoner und Griechen.
Diese Erklärung verdanken wir dem Scharfsinne Brunet de Presle, der
die Verse (Notices et Extraits, XVIII, 2, p. 45)
'0 IJ.SV Qziyrjc. p.£i; eijti, fpäppa 3 1 ^pep«
'Tpiv dpiBpov S’Tsov iy£'. Ta ypappara
Tat; ^pepaunv ac ayst piya; ypovos
durch die glückliche Beobachtung erklärte, dass von den zwölf Zeilen
des Titels die ersten elf 30, die letzte 35 Buchstaben (30 Tage -j- 5 Epagomenen)
enthält.