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Krall.
als annus -rf/dmcq oder o Oeoü evtauro?, 1 später als SoiÖtay/r, fepwBoi; 2
bezeichnet findet.
Bevor wir jedoch an dieselbe herantreten können, müssen
wir eine Reihe von Fragen erörtern, die mit ihr in innigem
Zusammenhänge stehen. Wir begnügen uns vorläufig mit
dem Ergebniss, dass, während die ägyptischen Denkmäler
keinerlei Erwähnung, weder der Phönix- noch der Siriusperiode
thun, ein Denkmal der Ptolemäerzeit an der Stelle,
wo wir die genannten Perioden erwarten müssten, sie nicht
anführt.
Die Sothisperiode ist, wie Mommsen 3 treffend sagt, eigentlich
nichts als die Formel für das Yerhältniss des schaltlosen
Kalenders zu dem mit der sechsten Epagomene versehenen.
Sie konnte naturgemäss erst in der Zeit aufgestellt werden, in
der den Aegyptern die Bestimmung des Jahres auf 365 >/ 4 Tage
gelungen war. Diese in der Geschichte der Chronologie epochemachende
Entdeckung ist den Aegyptern in einer verhältnissmässig
viel späteren Zeit gelungen, als man heutzutage anzunehmen
geneigt ist.
Dass die Formel zwischen dem festen und dem Wandeljahre
so spät auftritt, hat seinen Grund darin, dass die Aegypter
in der ältesten Zeit ein Jahr von 360 Tagen hatten und erst
später dasselbe durch Hinzufügung der 5 Epagomenen auf
365 Tage ansetzten.
Die Annahme eines 360tägigen Jahres hat die schwerwiegende
Autorität Ideler’s 4 gegen sich. ,Ich nehme keinen
Anstand .... zu erklären, dass mir die Existenz einer solchen
Zeitrechnung, die ohne Rücksicht auf den Lauf des Mondes
und der Sonne lediglich einfachen Zahlen zu Gefallen gebraucht
sein soll, höchst zweifelhaft erscheint.'
Die ägyptischen Monumente haben in diesem Punkte
Ideler Unrecht gegeben. Ausdrücklich bezeugt die trilingue
Inschrift von Tanis, ä dass es erst ,später üblich geworden
ist, die 5 Epagomenen hinzuzufügen', dass sonach das Jahr
1 Censorinus.
2 Clemens Alexandrinus.
3 Röm. Chronologie 2 , p. 258. Ebenso Ideler, Chronologie, I, p. 132.
4 Chronologie, I, p. 70.
3 1. 22/43 v uatEpov -poavo|jucjGsia<nv enctfEnOai ti^vte ^p.spcöv.