Studie zur Geschichte der Harmonie.
XXIII
r (#) „ (») (i)
rumpirten Noten, in welchem Falle die corrumpirten Noten eingeklammert sind, oder sie
sind nach dem Texte conjectural beigefügt und können anstatt anderer Noten stehen, in
welchem Falle sie eingehlammert sind.
2 Hier fehlt der Tactstrich.
3 Das corrumpirte a steht im Original beim folgenden Beispiele; es soll c sein.