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822 Adler.
theilig, in welch letzterem Falle der combinirte Rhythmus einem
doppelt dreitheiligen entspricht. Nur der dreistimmige Gesang
S hat combinirten geraden Rhythmus. Auch diese hervortretende,
fast ausschliessliche Dreitheiligkeit, die beim Fauxbourdon
und Gymel strenge vorgeschrieben ist (,sed hoc intelligendum
est in numero perfecto 1 ) ist jener Hypothese günstig,
wenn man bedenkt, dass in den Volksgesängen der civilisirten
Völker der dreitheilige Rhythmus vorherrschend ist. 1 Noch
heute steht in den Volksgesängen der germanischen Völker
der dreitheilige Rhythmus im Vordergründe. 2
Die ästhetische Reihenfolge der vorliegenden Gesänge
dürfte wie folgt zu bestimmen sein: Als einfachster Gesang
ist der in Terzen oder deren Umkehrungen, in Sexten, gehende
Gymel anzusehen; die Verbindung der Terz und Sext in dem
dreistimmigen Fauxbourdon nimmt die nächst höhere Stellung
ein. Die Diminutionen und Syncopirungen verleihen den Gesängen
einen reichen Schmuck, verschieben aber nicht wesentlich
die ästhetische Stellung der Gesänge gegen Andere. Beigeordnet
dem Beispiele G, welcher Gesang, — wenn eine dritte
Stimme hinzugefügt wird, welche zwischen Cantus und Tenor
stehen sollte (wie ich es in einer Beilage gethan habe),
was nach der Vorschrift im Texte des Tractates nicht nur
möglich, sondern geradezu geboten ist — nichts anderes ala
ein fiorirter einfacher Sextaccord-Fauxbourdon ist, ist jener
Gesang, welcher im Tractate Cap. XII selbständig behandelt
wird. Dieser Gesang R entsteht dadurch, dass jene hinzugefügte
Stimme um eine Octav höher gesetzt wird; der Tenor
bleibt tiefe Stimme, nur Cantus und Contratenor wechseln die
1 Der dreitheilige Rhythmus tritt insbesondere bei der indogermanischen
Völkerfamilie hervor, vorzüglich bei den romanischen Völkern. Die
japanesischen, chinesischen und malaischen Originalmelodien weisen, soweit
dieselben beglaubigt sind, keinen dreitheiligen Rhythmus auf.
Aeusserst selten kommt der genannte Rhythmus bei den Semiten, lartaren,
Finnen vor, sowie bei jenen Völkern der indogermanischen Race,
welche von andern Völkern, sei es durch Unterwerfung oder Zusammenwohnen,
lange beeinflusst worden sind, z. B. bei Indern, Persern, Neugriechen.
2 Vielleicht ist auch aus demselben Gesichtspunkte die sogenannte ,Alleinherrschaft
des Tripeltaetes 1 zu erklären.