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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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Adler.

Die  Aufeinanderfolge  dieser  Consonanzen  wird  genau  nach  den
Entfernungen  in  der  ersten  respective  zweiten  und  dritten
Octave  bestimmt:  ,Der  Einklang  verlangt  die  Terz,  die  Terz
verlangt  die  Quint'  u.  s.  w.  Hierin  liegt  der  Grund  der  siebenten ­
  Contrapunktregel  (Cap.  VIII,  7)  dass  man  sich  bei  der
Contrapunktirung  stets  an  die  näher  oder  nächstliegenden  Intervalle ­
  halten  soll,  ,weil  alles  getrennte  übelklingt',  was  sowohl
beim  Aufwärts-  als  auch  beim  Abwärtsschreiten  gilt.  Wenn
auch  regelmässig  die  Quint  der  Sext  vorausgehen  soll,  so  klinge
es  doch  nicht  übel,  ja  sogar  angenehm,  sagt  die  9.  Regel,
wenn  manchmal  die  Sext  der  Quint  vorausgeht;  damit  soll
gesagt  sein,  dass,  wenn  auch  der  Gang  aufwärts  geht,  dennoch
die  Sext  manchmal  der  Abwechslung  halber  der  Quint  vorausgehen ­
  darf.  Zur  Vervollständigung  dieser  Regeln  für  die
melodische  Fortschreitung  giebt  der  Autor  noch  den  Rath,
dass  die  zwei-  oder  dreimalige  Wiederholung  einer  und  derselben ­
  Tonplirase  zu  vermeiden  sei,  und  zwar  soll  der  Contrapunkt ­
  selbst  dann  nicht  sich  zu  häufig  wiederholen,  wenn  auch
der  Cantus  firinus  Wiederholungsphrasen  hätte.
Die  Regeln  über  die  Aufeinanderfolge  zweier  Stimmen
lassen  sich  also  zusammenfassen:  Vor  allem  muss  jeder  Contrapunkt ­
  mit  einem  perfecten  Intervall  beginnen  und  sehliessen;
das  vorletzte  Intervall  soll  aber  imperfect  sein  und  soll  zum
Schlüsse  in  das  der  Ordnung  nach  folgende  perfecte  Intervall
gehen.  Das  Verbot  paralleler  Folgen  von  perfecten  Intervallen
finden  wir  mit  grossem  Nachdrucke  ausgesprochen  —  aber
nur  für  den  Fall,  wenn  Eine  solche  Folge  auftreten  sollte;
aber  zulässig  sind  Quinten-  Octaven-  und  Primfolgen,  wenn
eine  ganze  Reihe  derselben  auftritt,  entweder  —  und  wir  könnten
hinzusetzen:  mindestens  —  drei  oder  vier.  An  dem  alten
Quintenorganum  ist  also  hier  noch  nicht  gerüttelt.  Diese  harmonische ­
  Füllung  der  Hauptstimme  wird  hier  schon  als  Vervollständigung ­
  angesehen;  sie  erhebt  eben  nicht  den  Anspruch
auf  selbstständige  Führung  also  auch  nicht  auf  eine  contrapunktische
  Beurtheilung.  Ungleiche  perfecte  Consonanzen,  wie
Quint  und  Octav,  Octav  und  Duodez,  Duodez  und  Quindez
und  umgekehrt  dürfen  aufeinanderfolgen,  aber  nicht  Unison
und  Octav,  weil  —-  hier  wird  die  Autorität  des  Boethius  angerufen, ­
  —  der  Einklang  die  Octav  repräsentire.
            
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