Die letzten Zeiten des Reiches der Tsch’in.
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Kriegsmuthes, stechender Vermerker von Yi-tscheu und
Lehensfürst zweiter Classe des Kreises Sin-thsai.
Fan-I, als Sohn und Enkel das Thor befestigend, war in
seiner Jugend im Kriegswesen erfahren und im Pfeilschiessen
geübt. Als der Aufruhr Heu-king’s sich ereignete, stellte
er sich an die Spitze der Abtheilungen und folgte seinem Oheim
yT fyg Wen-kiao, welcher der Erdstufe zu Hilfe kam. Wenkiao
fiel in dem Kampfe von ^ Thsing-khi. Fan-I eilte
mit den Söhnen des Stammhauses und der Seitengeschlechter
nach Kiang-ling. Dabei schloss er sich an ^ ^ Wangseng-pien
auf dessen Zuge zur Bestrafung ^ jpc Siao-yü’s, Königs
von Ilo-tung. Man lieh Fan-I seiner Verdienste wegen an
der Stelle eines Anderen ein Abschnittsrohr und machte ihn
zu einem Heerführer der Waffen der Macht und zum Anführer
der mittleren Leibwächter zur Rechten. Man machte ihn anstatt
seines älteren Bruders ^ Tsiün zum Statthalter von i|£ fLjf
Liang-hing.
Das umherziehende Kriegsheer von drei Landstrichen befehligend,
folgte er |j|' Siao-siün, Lehensfürsten zweiter
Classe von I-fung, zur Bestrafung Lö-nä’s in Siangtseheu.
Das Kriegsheer hielt in Pa-ling. Das Lager war noch
nicht aufgeschlagen, als Lö-nä mit einem verborgenen Kriegsheere
in der Nacht ankam und das Lager unter grossem Geschrei
bedrängte. Die Anführer und Kriegsmänner in dem
Lager waren in Schrecken und Erregung. Fan-I allein, einigen
Zehenden von Menschen seiner Umgebung angeschlossen, kämpfte
angestrengt an dem Thore des Lagers und schlug über zehn
Köpfe ab. Er liess die Trommel rühren und den Befehl verbreiten.
Die Menge fasste sich sodann.
Man übertrug Fan-I seiner Verdienste wegen die Stellen
eines in den Händen das Abschnittsrohr Haltenden, eines mit
der Geradheit Verkehrenden, eines beständigen Aufwartenden
von den zerstreuten Reitern, eines Heerführers der lauteren
Macht und setzte ihn in das Lehen eines Lehensfürsten dritter
Classe des Kreises I-tao. Die Stadt seines Lehens waren dreihundert
Thüren des Volkes. Man ernannte ihn dabei an der
Stelle eines Anderen zum Statthalter von Thien-men, beförderte
■hn hinsichtlich der Lehensstufe zum Lehensfürsten zweiter
Sitzungaber. d. phil.-lust. CI. XCVIII. Bd. UI. Hft. 47