Plautinische Studien.
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Interesse daran Laben die Tugend und Züchtigkeit der Maitresse
des Soldaten zu verfechten, am allerwenigsten dem argwöhnischen
Sceledrus gegenüber, dem vielmehr vor Allem die
Ueberzeugung beigebracht werden muss, dass zwischen den
beiden Nachbarhäusern nicht der geringste Verkehr stattfindet.
Darum fährt auch Periplecomenus so gewaltig auf den Sclaven
los, sagt ihm in’s Gesicht, dass im Nachbarhause eine heillose
Soldatenwirthschaft herrsche — und nun soll er fast in demselben
Athem ihn mit Strafe dafür bedrohen, dass er die Ehre der
,concubina erilis' anzutasten gewagt? Das hiesse doch nur die
Aufmerksamkeit des Sceledrus muthwilliger Weise wachrufen.
Wenn wir einige Verse weiter lesen, so finden wir, dass bei
der Auseinandersetzung über das Verhältniss zwischen den benachbarten
Häusern Periplecomenus sich einzig gegen die Anschuldigung
wehrt, seinem Nachbar wissentlich ein Unrecht
angethan zu haben (558—560), während über die ,pudicitia‘
der Philocomasium kein Wort verloren wird.
Nicht ohne Bedeutung scheint es mir zu sein, dass v. 508
in B und D nicht mit Quod, sondern mit Quodquo anhebt.
Daraus lässt sich schliessen, dass die beiden Verse ursprünglich
am Rande standen, erst später an ihre jetzige Stelle gebracht
und dann — ohne Rücksicht auf das Metrum — mit
dem Vorausgehenden verknüpft- wurden.
XXI.
Dass die kleine Rede, die Palaestrio am Anfänge des
dritten Actes hält, interpölirt sei, ist bereits von mehreren
Seiten bemerkt worden. Die Verse 596—607, auf die es hier
ankommt, lauten — nach Beseitigung einiger Fehler, die für
unsere Zwecke keine Bedeutung haben — in den Handschriften
folgendermassen:
59G Cohibete intra limen etiam uos parumper Pleüsicles.
Srnite me prius pröspectare, ne üspiam insidiae sient,
Concilium quod habere uolumus, nam opus est nunc tutd loco,
Unde inimicus ne quis nostri spolia capiat consili.
hn - Nam bene consultum fnconsultumst, si ld inimicis üsuist.,
Neque potest, quin, si inimicis üsuist, obsit tibi