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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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Vlautinifiche  Studien.  '  687
mögliclikeit  jener  Formen  zu  erweisen,  muss  freilich  einer
umfassenderen  Untersuchung  über  die  Gesetze  der  lateinischen
Perfectbildung  einerseits  und  der  Synkope  bei  Plautus  andererseits ­
  Vorbehalten  bleiben;  einstweilen  will  ich  hier  blos  das
zweite  Epitheton  rechtfertigen.  Und  das  glaube  ich  nicht
besser  bewerkstelligen  zu  können  als  durch  den  Nachweis,
dass  alle  bis  jetzt  für  die  Existenz  jener  synkopirten  Formen
in’s  Feld  geführten  Beweisstellen  —  mit  Ausnahme  einer  einzigen, ­
  der  kein  entscheidendes  Gewicht  zukommt  —  eine  so
unsichere  Ueberlieferung  haben,  dass  die  Einführung  besagter
Formen  nirgends  absolut  nothwendig  erscheint.  Um  zuerst  die
Terenzstellen  abzuthun,  so  ist  es  bekannt,  dass  der  Vers  Eun.
463  im  Bembinus  in  folgender  unverfänglicher  Gestalt  überliefert ­
  ist:
Bene  fecisti:  hodie  itura.  :  :  Quo?  :  :  Quid  hunc  non  uides?
Das  fol  nach  Bene,  auf  das  Bentley  sein  fexti  stützte,  ist  nur
durch  die  zweite  Handscliriftenclasse  bezeugt.  Ebe'nso  kennt
der  Bembinus  v.  513  desselben  Stückes
Ait  rem  diuinam  fecisse  et  rem  seriam
das  se,  welches  die  anderen  Handschriften  nach  fecisse  (offenbar ­
  in  Folge  einer  Dittographie)  einschieben,  nicht.  Phorm.
v.  724  schreibt  man  in  den  Ausgaben  nach  einer  Oonjectur
Guy  et’s  folgenden  Vers:
Non  sätis  est  tuom  te  officium  fecisse,  id  si  non  fama  ädprobat.
Hier  haben  allerdings  alle  Handschriften  si  non  id.  Aber
Calliopius  las,  wenn  man  den  Zeugen  BCFPE  trauen  darf,
den  Vers  so:
Non  s&t,  tuom  (te)  officium  fecisse,  si  non  id  fama  Adprobat,
und  wenn  man  bei  der  Lesart  von  AD  bleiben  will,  warum
misst  man  nicht  lieber  (was  ich  für  das  Richtige  halte):
Non  satist  tuom  te  officium  fecisse  e.  q.  s.?
Von  den  hieher  gehörenden  Plautusstellen  ist  zunächst  zu
eliminiren  Epid.  v.  337,  den  Götz  nach  der  Lesart  des  Cod.
Britanniens  so  schreibt:
Fecisti  iam  officium  tuom,  me  meüm  nunc  facere  oportet.
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