678 Sehenld.
Phoenicium schon aus dem Hause fortgebracht sei. Eine solche
Erklärung zu erwarten sind wir berechtigt und sie darf nicht
in der gelegentlich hingeworfenen Bemerkung des Kupplers
v. 1198 gesucht werden, die dem Harpax schon wegen der
Erwähnung des Pseudulus unverständlich sein muss und die
er auch nicht weiter beachtet.
XVI.
Merc. v. 654 ff. sagt Eutychus, der den Charinus um jeden
Preis von seinem Entschlüsse, die Stadt zu verlassen, abzubringen
sucht, unter Anderem auch dies:
Cedo, si hac urbe abis, amorem te hie relieturüm putas?
655 Sin fore ita sat änimo aceeptumst, pro certo incertüm si habes:
Quänto satiust rüs abire te äliqno atque ibi te uiuere
Adeo' dura illiüs cupiditas te itque amor missürn faeit?
Ich habe die Stelle nach Ritschl’s Schreibung hergesetzt, obwohl
ich keineswegs in der Behandlung aller Verse mit ihm
übereinstimme. Im letzten Verse hat A. Luchs (vgl. Bursian’s
Jahresbericht* III, 1874—1875, S. 628) mit Recht die handschriftliche
Lesart illius te cupiditas wiederhergestellt; mir scheint
auch der Vers 655 in der Form, die ihm Ritschl gegeben, sehr
bedenklich, da ich wenigstens nicht einzusehen vermag, worauf
incertum sich beziehen soll. Der Sinn der ganzen Stelle ist
so einfach wie möglich: ,wenn du aber um deiner Liebe ledig
zu werden schon durchaus fort willst, so gehe nicht gleich in
die Fremde, sondern begib dich lieber auf’s Land*, ein Mittel,
das in der Komödie bei ähnlichen Fällen mehr als einmal angewendet
wird. Der Vers sieht aber auch in der handschriftlichen
Ueberlieferung ganz anders aus; der Vetus Codex liest:
Si id fore ita sit animo acceptum est, certum id pro certo si habes,
wovon C und D nur darin abweichen, dass sie forte ita sat
haben. Der von uns geforderte Gedanke: ,wenn du schon fest
entschlossen bist*, ist in den überlieferten Worten zweimal
enthalten, einerseits in id pro certo si habes, andererseits in Si
id fore ita sat animo aceeptumst; überflüssig ist nur das certum,
das ich für eine zu acceptum beigeschriebene Erklärung halte.