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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

Plautinische  Studien.

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Nun  zurück  zu  jenen  Worten,  welche  den  von  uns  in
seine  ursprüngliche  Stellung  wieder  eingesetzten  Vers  verdrängt
haben.  Sie  für  eine  blosse  Leser-  oder  Abschreiberglosse  zu
halten,  verbietet  der  Rhythmus,  der  sich  in  der  zweiten  Hälfte
des  Satzes  nicht  verkennen  lässt,  ob  man  nun
—  —  in  Sicyonem  ex  urbe  abduxit  modo
oder  mit  Beseitigung  des  Hiatus  durch  ,ein  der  nur  allzu  zahlreichen ­
  Hausmittelchen'  —  ich  wollte,  wir  hätten  deren  mehr  —
m  Sicyonem  ex  ürbed  abduxit  modo
misst;  abgesehen  davon,  dass  modo  für  eine  solche  gewöhnliche
Randnote  denn  doch  ein  zu  kühner  Ausdruck  wäre.  Vielmehr
werden  wir  in  ihnen  eine  Parallelstelle  erkennen,  die,  wie  es
so  häufig  im  Plautus  der  Fall  ist,  in  den  Text  eingedrungen
und  dann  an  ihrer  ursprünglichen  Stelle  gelöscht  worden  ist.
Diese  Stelle  aber  glaube  ich  für  unseren  Vers  in  der  ohnedies
lückenhaft  überlieferten  Partie  v.  1205  gefunden  zu  haben,
die  ich  mit  Benützung  von  Ritschl’s  Supplementen  in  folgender
Weise  herstellen  möchte:
Edepol  hominem  uerberonem  Pseüdulum!  ut  docte  dolum
Cömmentust;  tantümdem  argenti,  quäntum  miles  debuit,
•  Dedit  huic  atque  homiuem  exorauit,  mülierem  qui  abdüceret,
[Atque  adeo  memorare  iussit  serui  mei  uomen  Suri,
Quoi  se  epistulam  dedisse  hic  autumat  cum  sumbolo.
Apage  nugator:  quem  iam  herele  teneo  manufestarium].
Nam  iliam  epistulam  ipsus  uerus  Härpax  huc  ad  me  attulit,
Qui  illam  [mülierem]  in  Sicyonem  ex  ürbed  abduxit  modo.
Auf  zwingende  Gewissheit  kann  weder  die  Herstellung  des
letzten  Verses,  noch  die  der  ganzen  Stelle  Anspruch  erheben.
Aber  wozu  —  und  das  gilt  von  allen  ähnlichen  Versetzungen,
die  wir  bisher  vorgenommen  haben  —  wozu  sollen  wir  Verse,
die  nach  Form  und  Inhalt  nicht  nur  poetisch,  sondern  auch
plautinisch  sind,  gänzlich  verwerfen,  wenn  wir  sie  anderswo
an  passender  Stelle  unterbringen  können,  zumal  da  durch  zahlreiche ­
  Beispiele  feststeht,  dass  solche  Vertauschungen  wirklich
stattgefunden  haben?  An  unserer  Stelle  aber  liegt  ein  deutlicher
Fingerzeig  für  das  Vorhandensein  einer  Lücke  und  für  die
Zulässigkeit  der  von  uns  vorgeschlagenen  Ausfüllung  in  dem
Mangel  einer  bestimmten  Erklärung  Ballio’s  darüber,  dass  die
            
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