Plautinische Studien.
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Nun zurück zu jenen Worten, welche den von uns in
seine ursprüngliche Stellung wieder eingesetzten Vers verdrängt
haben. Sie für eine blosse Leser- oder Abschreiberglosse zu
halten, verbietet der Rhythmus, der sich in der zweiten Hälfte
des Satzes nicht verkennen lässt, ob man nun
— — in Sicyonem ex urbe abduxit modo
oder mit Beseitigung des Hiatus durch ,ein der nur allzu zahlreichen
Hausmittelchen' — ich wollte, wir hätten deren mehr —
m Sicyonem ex ürbed abduxit modo
misst; abgesehen davon, dass modo für eine solche gewöhnliche
Randnote denn doch ein zu kühner Ausdruck wäre. Vielmehr
werden wir in ihnen eine Parallelstelle erkennen, die, wie es
so häufig im Plautus der Fall ist, in den Text eingedrungen
und dann an ihrer ursprünglichen Stelle gelöscht worden ist.
Diese Stelle aber glaube ich für unseren Vers in der ohnedies
lückenhaft überlieferten Partie v. 1205 gefunden zu haben,
die ich mit Benützung von Ritschl’s Supplementen in folgender
Weise herstellen möchte:
Edepol hominem uerberonem Pseüdulum! ut docte dolum
Cömmentust; tantümdem argenti, quäntum miles debuit,
• Dedit huic atque homiuem exorauit, mülierem qui abdüceret,
[Atque adeo memorare iussit serui mei uomen Suri,
Quoi se epistulam dedisse hic autumat cum sumbolo.
Apage nugator: quem iam herele teneo manufestarium].
Nam iliam epistulam ipsus uerus Härpax huc ad me attulit,
Qui illam [mülierem] in Sicyonem ex ürbed abduxit modo.
Auf zwingende Gewissheit kann weder die Herstellung des
letzten Verses, noch die der ganzen Stelle Anspruch erheben.
Aber wozu — und das gilt von allen ähnlichen Versetzungen,
die wir bisher vorgenommen haben — wozu sollen wir Verse,
die nach Form und Inhalt nicht nur poetisch, sondern auch
plautinisch sind, gänzlich verwerfen, wenn wir sie anderswo
an passender Stelle unterbringen können, zumal da durch zahlreiche
Beispiele feststeht, dass solche Vertauschungen wirklich
stattgefunden haben? An unserer Stelle aber liegt ein deutlicher
Fingerzeig für das Vorhandensein einer Lücke und für die
Zulässigkeit der von uns vorgeschlagenen Ausfüllung in dem
Mangel einer bestimmten Erklärung Ballio’s darüber, dass die