676
Schenkt.
XV.
Simo äussert v. 1096 dem Kuppler gegenüber seine Besorgniss,
es könnte doch Pseudulus irgendwie im Spiele stecken,
mit den Worten:
Vide modo, ne illie sit cöntechinatus quippiam.
Darauf antwortet Ballio — ich setze die Worte nach der Lesart
des Vetus Codex her, von dem die übrigen Handschriften nur
in unwesentlichen Dingen abweichen — Folgendes:
Epistula atque imago me certum facit,
Qui illam quidem iam inszyonem ex urbe adduxit modo.
Dass der zweite Vers ein Glossem ist, und zwar eine zu illie
— das man obendrein falsch verstand 1 — beigeschriebene Erklärung,
hat Lorenz mit Recht behauptet; dass der Vers an
dieser Stelle nicht passend ist, muss Jeder zugeben. Ob er
nicht an einer andern Stelle einzufügen sei, darüber wird später
zu handeln sein; für jetzt wollen wir die von Lorenz nach
v. 1097 angenommene Lücke in’s Auge fassen. Sollte sich
dieselbe nicht ausfüllen lassen? Wie, wenn sich einige Zeilen
vorher ein Vers fände, der, an seiner jetzigen Stelle überflüssig,
gerade unsere Lücke auszufüllen im Stande wäre? Wer den
Pseudulus in kritischer Hinsicht durchgeaibeitet hat, erräth
leicht, dass ich die vielbesprochenen Verse 1091 ff. meine, die
in B so lauten:
S. Memini. B. emillius seruos huc ad me argentum attulit
Et eboh signatum simbolum. S. quid postea?
Qui inter me atque illum militem conuenerat.
B. Is e. q. s.
Wieder zeigt die mangelhafte Personenbezeichnung — was aus
inneren Gründen schon von Anderen eingesehen worden ist —
dass der dritte Vers nur eingeschoben ist. Setzen wir denselben
nach v. 1097 ein und ändern qui — conuenerat in quae — conuenerant,
so ist die Lücke auf das passendste ausgefüllt.
1 Denn es kann ja wohl niemand Anderer damit gemeint sein als der tob
Beiden gefürchtete ,Er‘, d. i. Pseudulus. Lorenz hat darüber nichts
bemerkt.