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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

Plautinische  Studien.

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Sclaven  ganz  unpassend  ist. 1  Aber  die  von  ihm  empfohlene
Lesart  immo  sic  sino  leidet  an  dem  nämlichen  Fehler,  da  der
herablassende  Ton  für  den  Sclaven,  dem  ja  gar  keine  Competenz
  zusteht,  ganz  und  gar  ungeziemend  ist  (s.  den  Anhang
zu  Lorenz’  Ausgabe).  Dass  in  den  drei  letzten  Worten  ein
Fehler  steckt,  ist  sicher;  und  da  Pseudulus,  der  sich  in  der
ganzen  Scene  als  braven  Sclaven  hinstellt,  nothwendigerweise
darauf  bedacht  sein  muss,  seinem  Abscheu  über  eine  solche
Zumuthung  einen  möglichst  lebhaft  gefärbten  Ausdruck  zu
geben,  so  vermuthe  ich,  dass  IMMOSICSIMO  aus  INSANISSIMVM
verderbt  ist.
Indem  wir  v.  548  und  543 a  einstweilen  bei  Seite  lassen,
wenden  wir  uns  zu  v.  544,  der  in  den  Ausgaben  nach  der
Vermuthung  Guyet’s  so  geschrieben  wird:
Quasi  quom  in  libro  scribüntur  calamo  litterae.
Dass  die  von  Lorenz  gegebene  Erklärung  des  quasi  quom  nicht
richtig  und  das  quom  zu  entfernen  ist,  hat  Langen  (,Beitr/
S.  320)  gezeigt;  im  Uebrigen  hält  er  den  Vers  für  unverderbt.
Indessen  zeigen  die  differirenden  Lesarten  der  Handschriften
deutlich  genug,  dass  calamo  im  Archetypus  von  BCD  über
der  Zeile  stand  und  folglich  mit  Recht  als  erklärende  Glosse
eines  Lesers  angesehen  werden  darf;  die  zurückbleibenden
Worte  aber  lassen  sich  ohne  Mühe  so  deuten:
Quasi  in  libello  conscribuntur  litterae.
1  Dagegen  durfte  Kiessling  RitscM’s  glänzende  Herstellung  von  Most.  v.  495:
Interdum  inepte  stültus  es  [Theopropides]
nicht  antasten.  Wenn  hier  Tranio  seinen  Herrn  wider  Sitte  und  Anstand
beim  Namen  nennt,  ohne  dass  ein  aussergewöhnlicher  Umstand,  wie  ein
unverhofftes  Wiedersehen  in  v.  447,  diese  Freiheit  entschuldigt,  so  müssen
wir  die  ungeheuere  Keckheit  des  Sclaven  bewundern,  der  in  kurzer  Zeit
seinen  Herrn  so  herumgebracht  hat,  dass  er  ihm  die  dicksten  Grobheiten
ins  Gesicht  sagen  darf,  während  jener  mit  einem  abbittenden  ,taceo‘  klein
beigeben  muss.  Im  nächsten  Verse,  der  in  B  so  lautet:
TH.  Taceo.  TR.  Sed  ecce  quae  ille  inquit,
während  CD  illun  (in  D  von  dritter  Hand  nc  über  der  zweiten  Silbe)
haben,  ist  wohl  das  inquit  nur  eine  erklärende  Glosse,  die  die  ursprüngliche ­
  Lesart  verdrängt  hat;  vielleicht  lautete  der  Vers:
Taceo.  :  :  Sed  ecce  quae  ille  uaticinätus  est.
Sitzungsber.  d.  phil.-hiet.  CI.  XCVIII.  Bd.  III.  Hft.

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