Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

Plautinischo  Studien.

667

Ut  mihi  cauerem  a  Pseudulo  seruo  suo
Ne  fidem  ei  haberem  — 1
Die  Construction  der  beiden  letzten  Stellen  hat  Lorenz
im  Commentare  unerörtert  gelassen,  während  es  doch  gewiss
der  Mühe  werth  war  anzumerken,  dass  die  Sätze  mit  ne  keineswegs ­
  als  vom  Verbum  cauere  abhängig  auf’zufassen  sind.  Denn
bei  Plautus  findet  sich  cauere  entweder  mit  einem  Ergänzungssatz ­
  oder  mit  der  interessirten  Person  im  Dative  und  der  zu
vermeidenden  Sache  im  Ablative  mit  a  oder  abs  construirt.
Ein  Beispiel,  wo  beide  Constructionen  sich  vereinigt  fänden,
etwa  wie  Cic.  in  Verr.  II,  58,  kenne  ich  bei  Plautus  nicht.
XII.
Pseud.  v.  538  ff.  bringt  die  Zuversicht,  mit  welcher  der
Sclave  seine  Hoffnung  auf  das  Gelingen  seines  Planes  aus-1

  So  schreibe  ich  diese  Verse,  von  denen  die  beiden  ersten  in  der  Ueberlieferung
  folgendermassen  lauten:
Iam  mihi  hic  uicinus  apud  foruin  paulo  prius
Pater  Calidori  opere  fecit  maxumo,
und  glaube  diese  Schreibung  stützen  zu  können  durch  Hinweis  auf  Pers.
v.  241,  welchen  alle  Handschriften  (denen  freilich  erst  G.  Götz  in  den
,Acta  soc.  phil.  Lips.‘  VI,  S.  237  ft',  gegen  Ritsehl  zu  ihrem  Rechte  verholfen
  hat)  in  folgender  Gestalt  bieten:
Edictumst  maguopere  mihi,  ne  quoiquam  homini  crederem.
Wir  brauchen  nicht  mit  Götz  ein  hoc  nach  quoiquam  einzuflicken,  sondern
blos  liomoni  zu  schreiben,  um  den  Vers  herzustellen.
Die  von  Ritsehl  vorgeschlagene  Schreibung  der  obigen  Verse:
Nam  hinc  mens  uicinus  äpud  forum  paulö  prius
Pater  Calidori  [a  me]  opere  petiit  maxumo,
die  (mit  Beibehaltung  des  ursprünglichen  hic  statt  hinc)  Fleckeisen  und
Lorenz  aufgenommen  haben,  beruht  doch  auf  gar  zu  gewaltsamer  Aenderung,
  Bothe’s  cffecit  ist  unplautinisch,  dagegen  ist  diaere  und  fncere  in
den  Handschriften  mein-  als  einmal  verwechselt,  wofür  gleich  im  folgenden ­
  Abschnitte  ein  Beispiel  zu  Anden  ist.  Interessant  ist  es,  dass  im
vierten  Verse  des  Ambrosianus  allein  die  richtige  Lesart  ne  erhalten  hat,
während  die  palatinisehen  Handschriften  in  ihrem  neu  die  Hand  des  Correctors
  erkennen  lassen,  der  das  Asyndeton  zu  beseitigen  bestrebt  war.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.