Plantinische Stndipn.
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hergestellt wissen wollte: ,Abicite iam malas curas, ut otiosi
nobis operam hodie detis. Si qui autem negotiosi sunt, eos exsurgere
atque abire melius est; nam Plautina e. q. s.‘ Aber
abgesehen davon, dass diese Ergänzung nur an einen Vers des
gefälschten Prologes angeknüpft ist, muss sie auch in sonstiger
Hinsicht verfehlt erscheinen; denn selbst für die schwülstige
Ausdrucksweise der nachplautinischon Prologe ist lumbos exporgere
atque exsurgere — an Stelle des einfachen abire gesetzt
— eine unpassende Uebertreibung und ein Aufwand an Worten,
der nicht einmal etwas Komisches hat. Auch kann doch wohl
lumbos exporgere nichts Anderes heissen als ,die Lenden ausstrecken',
,sich in den Plüften recken', wie es Personen, die
lange Zeit auf einem Flecke gesessen sind, zu thun pflegen. 1
So müssen wir es auch im Schlussverse des Epidicus (nach
der neuen Lesung des Ambrosianus durch Löwe):
Pläudite et ualete: lumbos porgite atque exsurgite
auffassen und übersetzen: ,Nun reckt Euch ’mal tüchtig aus und
trollt dann Euch nach Hause'; und dieselbe Erklärung gibt uns
auch den Schlüsse] zum Verständniss jener zwei Verse. Der
Prologus beklagt sich, wie sehr der Erfolg eines Stückes vom
Zufalle abhängig sei. Bald ist einer unwillig, dass er einen
schlechten oder gar keinen Platz bekommen hat; bald jammert
der, welcher früh gekommen und im Besitze eines guten Platzes
ist, dass er vom langen Sitzen und Warten ganz kreuz- und
lendenlahm sei. ,Um so schlimmer für die bevorstehende Aufführung
unseres Stückes; fürwahr, statt nachträglich über das
Stück zu schelten,
Exporgi meliust lumbos atque exsurgier:
Plautina longa fabula in scaenam uenit.'
Dass der erste der beiden Verse eine Nachahmung des
Bpidicusverses ist, scheint mir unzweifelhaft; ebenso dass der
1 Man vergleiche den bekannten Menaechmenvers:
Lumbi sedendod, oeuli spectandö dolent.
Beiläufig sei bemerkt, dass Ausonius (Ludus sept. sap. Chil. 1) nach der
Ueberlieferung aller Handschriften den Vers in keiner anderen Gestalt
kannte als in der von den plautinischen Handschriften überlieferten, was
zur Richtigstellung der Bemerkung Ritsehrs in den ,Neuen Plaut. Exc.‘
S. 71, Anm. **) dienen kann.