Plautinische Studien.
657
den ersten von ihnen einen passenden Sinn erlangen. Ich
schreibe die Stelle so:
ADVORSITOR.
892 Taee als faber, qui cüdere
892» Soles plüiubeos numinos nö[bi]s.
FH ANIS CVS.
893 No[e]n[Äm] potes tu cogere
893» Mod ut tibi maledfcam.
894 Nouit erus me.
ADVORSITOR.
Suim quidem
894» Pol cülcitellam oportet.
Offenbar bedeutet v. 892 nichts Anderes, als dass Phaniscus
sein Verhältnis zum Herrn dazu benützt, seine Mitsclaven
weidlich zu tyrannisiren, wie der Paphlagonier in den Rittern;
und höchst wahrscheinlich steckt darin eine Anspielung auf
irgend eine uns unbekannte Münzmisbre, die zur Zeit der Aufführung
des Stückes in Rom eingetreten war.
Die im Codex Vetus folgenden Verszeilen als anapästischen
Octonar zu messen, wie es Studemund gethan hat, scheint
mir etwas bedenklich. Nicht wegen tibi Öjotemperem, das sich
durch Annahme eines einsilbigen tibi allenfalls beseitigen lässt,
sondern des Sinnes wegen. Denn man erwartet doch, dass der
Advorsitor entweder so sagt: ,Dir soll ich gehorchen, während
du mir nicht gehorchen willst?' oder so: ,Dir soll ich gehorchen,
während du doch mir nicht befehlen kannst?';
dasjenige aber, was in den Handschriften steht: ,während du
mir nicht zu gehorchen vermagst' ist ganz unpassend. Daher
theile ich die Zeile so ab:
PHANISCVS.
Si söbrius sis, male non dicas.
ADVORSITOR.
Tibi optemperem, cum tü mihi
Nequeds * * *?,
wozu ein quicqunm impeiitare oder etwas Aehnliches zu ergänzen
wäre.
895
895»
895 b