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Schenkl.
Besitzer hat es sich ausbedungen, dass er bis zur vollständigen
Erlegung des Kaufschillings im Besitze des Hauses bleiben darf.'
,Und wo weilt mein Sohn indessen?' ,Er lebt auf dem Landgute.'
Wieder freudiges Erstaunen von Seite des Alten über
den plötzlich erwachten wirthschaftlichen Sinn seines Sohnes,
worauf er dann den Wunsch äussert, das so sehr gerühmte
Haus nun selbst in Augenschein nehmen zu dürfen, v. 674 ff.
Diese Episode, die sich in acht bis zehn Verse zusammendrängen
lässt, scheint mir zu einem folgerichtigen Fortschreiten
der Handlung unerlässlich; ich möchte sie nach v. 673 einschieben.
IV.
Wie fast alle Scenen der Mostellaria, so weisen auch die
beiden letzten Scenen nicht unerhebliche Schäden im Texte
auf, die zwar nicht unbemerkt geblieben, aber bis jetzt noch
nicht geheilt sind. Die bisherigen Bearbeiter des Stückes
haben es, vielleicht ermüdet durch die zahllosen Schwierigkeiten,
mit denen man bei Durcharbeitung dieser Komödie
zu kämpfen hat, vorgezogen, die Existenz von Verderbnissen
blos zu constatiren, anstatt ihre Beseitigung in Angriff zu
nehmen. So ist es auch längst erkannt, dass die Verse 1142
bis 1153 in ihrem jetzigen Zusammenhänge nicht plautinisch
sein können, eine befriedigende Herstellung bis jetzt aber
nicht gefunden. Denn der Versuch, den in dieser Hinsicht
Ladewig (im Philologus XII, S. 471) gemacht hat, scheint mir
kein glücklicher zu sein. Da er obendrein auf einer ganz
anderen Grundlage steht, als der von mir sogleich darzulegende,
so wird es mir gestattet sein, ihn bei der folgenden Untersuchung
unberücksichtigt lassen zu dürfen.
Ich knüpfe meine Behandlung der Stelle an eine Beobachtung
von Lorenz an, welche mir unbedingt richtig erscheint.
V. 1146 ff. sind uns gegenwärtig unverständlich, da es unbegreiflich
ist, wie Theopropides, der später so mächtig aufbraust,
als von der Begnadigung Tranio’s die Rede ist, schon
jetzt eine so versöhnliche Stimmung gegen den Sclaven zeigt
und versichert, er trage ihm nichts nach ausser der beschämenden
Situation, in die ihn jener vor den Nachbarn versetzt habe.