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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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Schenkl.

Besitzer  hat  es  sich  ausbedungen,  dass  er  bis  zur  vollständigen
Erlegung  des  Kaufschillings  im  Besitze  des  Hauses  bleiben  darf.'
,Und  wo  weilt  mein  Sohn  indessen?'  ,Er  lebt  auf  dem  Landgute.' ­
  Wieder  freudiges  Erstaunen  von  Seite  des  Alten  über
den  plötzlich  erwachten  wirthschaftlichen  Sinn  seines  Sohnes,
worauf  er  dann  den  Wunsch  äussert,  das  so  sehr  gerühmte
Haus  nun  selbst  in  Augenschein  nehmen  zu  dürfen,  v.  674  ff.
Diese  Episode,  die  sich  in  acht  bis  zehn  Verse  zusammendrängen ­
  lässt,  scheint  mir  zu  einem  folgerichtigen  Fortschreiten
der  Handlung  unerlässlich;  ich  möchte  sie  nach  v.  673  einschieben.

IV.
Wie  fast  alle  Scenen  der  Mostellaria,  so  weisen  auch  die
beiden  letzten  Scenen  nicht  unerhebliche  Schäden  im  Texte
auf,  die  zwar  nicht  unbemerkt  geblieben,  aber  bis  jetzt  noch
nicht  geheilt  sind.  Die  bisherigen  Bearbeiter  des  Stückes
haben  es,  vielleicht  ermüdet  durch  die  zahllosen  Schwierigkeiten, ­
  mit  denen  man  bei  Durcharbeitung  dieser  Komödie
zu  kämpfen  hat,  vorgezogen,  die  Existenz  von  Verderbnissen
blos  zu  constatiren,  anstatt  ihre  Beseitigung  in  Angriff  zu
nehmen.  So  ist  es  auch  längst  erkannt,  dass  die  Verse  1142
bis  1153  in  ihrem  jetzigen  Zusammenhänge  nicht  plautinisch
sein  können,  eine  befriedigende  Herstellung  bis  jetzt  aber
nicht  gefunden.  Denn  der  Versuch,  den  in  dieser  Hinsicht
Ladewig  (im  Philologus  XII,  S.  471)  gemacht  hat,  scheint  mir
kein  glücklicher  zu  sein.  Da  er  obendrein  auf  einer  ganz
anderen  Grundlage  steht,  als  der  von  mir  sogleich  darzulegende,
so  wird  es  mir  gestattet  sein,  ihn  bei  der  folgenden  Untersuchung ­
  unberücksichtigt  lassen  zu  dürfen.
Ich  knüpfe  meine  Behandlung  der  Stelle  an  eine  Beobachtung ­
  von  Lorenz  an,  welche  mir  unbedingt  richtig  erscheint.
V.  1146  ff.  sind  uns  gegenwärtig  unverständlich,  da  es  unbegreiflich ­
  ist,  wie  Theopropides,  der  später  so  mächtig  aufbraust, ­
  als  von  der  Begnadigung  Tranio’s  die  Rede  ist,  schon
jetzt  eine  so  versöhnliche  Stimmung  gegen  den  Sclaven  zeigt
und  versichert,  er  trage  ihm  nichts  nach  ausser  der  beschämenden ­
  Situation,  in  die  ihn  jener  vor  den  Nachbarn  versetzt  habe.
            
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