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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

Ueber  die  Gedichte  des  Labyd.

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Ein  anderer  Vers  desselben  Gedichtes  S.  11,  V.  4  bringt
wieder  eine  Entlehnung  aus  dem  aramäischen  Sprachgebiete.
Es  bezieht  sich  die  Stelle  auf  das  jüngste  Gericht.'  Es  wird  gesagt, ­
  dass  selbst  der  Kenner  der  heiligen  Schriften  (des  Midrasch)
nicht  in  die  göttliche  Gnade  aufgenommen  werde,  ausser  durch
Sündenreinheit  und  Busse.  Das  Wort  u* 1 ^!  Juo  ist  in  diesem
Sinne  nicht  gebräuchlich  und  kommt  deshalb  bei  den  frühesten
Lexicographen  gar  nicht  vor. 2  Und  auch  die  göttliche  Gnade
ist  eine  Entlehnung  aus  christlicher  oder  jüdischer  Quelle.
Die  Stellen  des  Korans,  wo  Gott  den  Beinamen  rahmän  führt,
verrathen  nach  Sprenger  christlichen  Einfluss,  so  wie  die  ganze
Gnadenlehre.  Das  Wort  rahmän  wird  von  den  arabischen
Sprachforschern  selbst  als  ein  Fremdwort  bezeichnet.  3  Es
kommt  schon  im  Chaldäischen  vor,  die  Rabbinen  gebrauchen
es  als  einen  Namen  Gottes  und  ebenso  begegnen  wir  demselben ­
  Worte  als  Beinamen  Gottes  auf  einem  palmyrenischen
Altäre  vom  Jahre  533  (221  Ch.). 4
Auf  Vertrautheit  mit  dem  christlichen  Mönchswesen  deutet
jene  Stelle,  wo  Labyd  empfiehlt,  die  Pflichten  (Gebote)  der
frommen  Männer  zu  erfüllen  und  ihrem  Vorbilde  zu  folgen.
Asceten  und  Büsser  kannte  der  alte  Islam  ebensowenig  wie
das  arabische  Heidenthum,  aber  bei  den  christlichen  oder  jüdischen ­
  Religionsgemeinden  spielten  sie  schon  früh  eine  hervorragende ­
  Rolle.
Aus  den  vorhergehenden  Erörterungen  lässt  sich  mit
einiger  Berechtigung  der  Schluss  ziehen,  dass  trotz  der  geringen
Andeutungen  heidnischer  Ideen,  der  häufigen  Erwähnung  Allahs
und  ungeachtet  der  zahlreichen  religiösen  Stellen  dennoch  kein
Grund  vorliegt,  deshalb  diese  Gedichte  für  unecht  oder  absichtlich ­
  entstellt  zu  erklären.
Ist  diese  Voraussetzung  richtig,  so  müssen  wir  gleichzeitig ­
  annehmen,  dass  der  Dichter  selbst  und  jene,  für  welche

'  Auch  bei  Zohair  XVI,  27  ist  vom  jüngsten  Gerichte  die  Rede.
■  Vgl.  Geiger:  Was  hat  Mohammed  aus  dem  Judenthume  aufgenommeu?
Bonn,  1833,  S.  51.
3  Sprenger:  Das  Leben  und  die  Lehre  des  Mohammed  II,  S.  199.  Osiander
in  der  Zeitschrift  der  Deutschen  Morgenländischen  Gesellschaft  X,  S.  61.
4  Vogue  :  Syrie  centrale.  Iuscriptions  palmyreniennes  S.  74.
Sitzongsber.  d.  phil.-hist.  CI.  XCVI1I.  Bd.  II.  Hft.  37
            
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