Tod tenniah].
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Ueber die Inschriften auf vier Exemplaren, welche
Sallet neben der Münze von Bizye seiner Ansicht zu Grunde
zu legen, ich möchte lieber sagen, anzupassen sucht, will ich nur
das Eine hier bemerken, dass die Lesung HPQI auf dem Mannheimer
Relief durchaus nicht anzutasten ist. Michaelis hat
das kürzlich durch Nachvergleichung festgestellt und meine
eigene früher von dem Originale genommene Abschrift bestätigt
es gleichfalls.
Man konnte erwarten, dass die Sallet noch nicht bekannten
Funde im Asklepieion zu Athen zu Gunsten der
Deutung von Todtenmahlreliefs auf Asklepios würden geltend
gemacht werden und soeben geschieht das auch durch Weil. 1
Es wurden nämlich im Jahre 1876/77 bei den Ausgrabungen
am Südabhange der Akropolis unter den Ruinen des
Asklepiosheiligthums auch mehrere sogenannte Todtenmahlreliefs
gefunden, 2 jedoch auch einzelne ganz gewöhnliche Grabstelen.
3 Zunächst wäre inan nicht berechtigt, darauf mehr
Gewicht zu legen als auf den Fund von Grabsteinen in derselben
Gegend im Dionysischen Theater, im Odeion des Herodes
und am Olympieion. Schon Kumanudis 4 hat betont, dass dergleichen
Stücke an diesen Stellen durchaus nicht an seinem
ursprünglichen Platze zu sein brauchen, so wenig wie oben
auf der Akropolis selbst gefundene Grabreliefs. Die Verbauung
alten Materials in christlich-türkischer Zeit hat viel umhergebracht.
Der Art lässt sich aber allerdings nicht beseitigen das
ausdrücklich inschriftlich nach einem auch auf drei anderen
Anathemen genannten Priester Diophanes datirte Exemplar,
bei Duhn, Nr. 94. Dass Diophanes in der That ein Asklepiospriester
war, wird gegen den Zweifel Dittenbergers 5 durch
das Relief Duhn Nr. 115 besonders gestützt. Köhler 6 schlägt
vor, diese so an das Asklepieion gebundenen Reliefs mit
dem daselbst gefeierten Feste der 'Ilpüa zusammenzubringen,
1 Zeitschrift für Numismatik VIII, S. 101.
* S. u. A. von Duhn in Arebaeolog. Zeit. XXXV, S. 167 f.
3 v. Duhn, a. a. O., S. 168 f.
* a. a. 0., rsü.. y.V.
5 C. I. Att. III, 229.
In Mittheil, des deutschen archaeol. Instituts 11, S. 245 f.