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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

Die  Entwicklung  <l»*r  Landrecht  hkIophp  <len  Sachsenspiegels.

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Das  Weichbildrecht  beginnt  defect  in  Art.  10  mit  den
Worten  vor  dev  vir  henken  (Weichbild-Vulgata  Daniels  11,  §.  1),
und  zwar  im  Text,  nicht  (wie  Homoyer,  Verzeichniss  S.  53
und  Rechtsbücher  S.  69  angiebt.)  ,in  der  Glosse  zu  Art.  10‘.
In  Art.  12  fehlt  ein  kleines  Stück  des  Textes  von  da  fol  iclich
an  bis  an  ßn  alzotaner  pfennige  (Daniels  13,  §.  2),  während
die  dazu  gehörige  Glosse  an  zwei  Stellen  grössere  Lücken  aufweist. ­
  Art.  13  geht  nur  bis  Jende  er  fy  dem  pfalntzgre  .  .  .
(Daniels  14,  §.  2),  der  Schluss  ist  ausgeschnitten,  ebenso
Art.  14...  16  mit  einem  Stück  der  Glosse.  Die  Glosse  zu
Art.  34  bricht  unvollständig  ab,  ausserdem  fehlen  Art.  35...48
mit  einem  Theil  der  Glosse.  Alles  Uebrige  ist  vollständig  da. 1
Dem  Sachsenspiegel  fehlen  zunächst  die  Verse  1  bis  92
der  Praefatio  rhythmica,  die  mit  V.  93:  Mancher  wil  ein
meifier  ßn  anhebt.  Ferner  ist  der  lateinische  und  der  deutsche
Text  des  Prologs  und  vom  Textus  prologi  der  lateinische  Text
defect.  Ausserdem  zeigen  sich  folgende  Lücken.  Vom  lateinischen ­
  Texte  fehlen  ganz  und  gar  I.  53;  II.  1;  III.  2,  6  und
theilweise  I.  63,  68;  II.  63,  64;  III.  1,  7,  33.  Vom  deutschen
Texte  fehlen  ganz  und  gar  I.  53;  II.  1;  III.  2  und  theilweise
II.  63;  III.  1,  6,  33/34. 2  Die  Glosse  ist  defect  zu  I.  52,
53,  67;  II.  1,  63;  III.  1,  2,  5,  6,  32,  33/34,  59.  Auch
ist  das  Rubrikenregistcr  zum  II.  Buch  verloren.  Ein  Blatt,
welches  ausgeschnitten  war,  mit  dem  Schlüsse  des  Rubrikenregisters ­
  zu  Buch  III  und  einem  Theile  der  Glosse  zu  III.  I 3
ist  später  wieder  eingeklebt,  aber  an  die  falsche  Stelle  gerathen
  zwischen  die  Glosse  zu  II.  10.
Vor  der  Praefatio  rhythmica  findet  sich  eine  längere,
rotli  geschriebene  Einleitung  in  vier  Absätzen,  welche  Namen
und  Geschichte  des  Sachsenspiegels  behandelt,  die  Glosse  auf
den  ,Rechtslehrer  Andreas'  zurückführt 4  und  in  den  letzten
1  Ich  gebe  im  Anhänge  einen  Ueberblick  über  den  Bestand  unseres  Weichbildtextes. ­

2  Ausgelassen  ist  der  deutsche  Text  von  III.  59,  der  lateinische  Text  von
III.  74  bis  7G,  §§.  1,  2.
3  Vom  Texte  ist  die  Glosse  zu  III.  1  durch  das  Rubrikenregister  getrennt,
während  das  Rubrikenregister  zum  ersten  Buche  zwischen  der  Praefatio
rhythmica  und  dem  Prolog  seine  Stelle  hat.
4  Stobbe  (Geschichte  der  deutschen  Rechtsquellen  I.  376,  N.  7)  erklärt
das  mit  Recht  für  bedeutungslos.  Wahrscheinlich  liegt  hier  ein  blosses
Sitzangsber.  d.  phil.-hist.  CI.  XCVIII.  Bd.  I.  Uft.  4
            
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