Eine nene Handschrift der Orphischen Argonautiba.
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— ejAoii;) 1 empfohlen, den wir als bewusst onomatopöische
Nachahmung des Schlummerliedes ansehen dürfen: so dass
was Gesner mit feinem Gefühle in Bezug auf v. 1005 bemerkt
,ceterum mii-arn mihi suavitatem habere hic versus
videtur ex eo quod vex-bis omnibus ostendit et exprimit neniam
somni conciliatricem' auch auf v. 1006 volle Anwendung findet.
Man beachte auch, wie gut das Epitheton aifaXsotc (weit besser
als Hermanns ciyaXd^v mit <pa> vyjv) mit der durch die absichtliche
Wahl der Präposition Cito angedeuteten leisen Bewegung
der Lippen zusammenstimmt, ,unter denen hervor' die Laute
des Liedes sich hindurchpi’essen müssen. Vor der angeführten
Conjectur Hermanns hat die Variante des Strah. auch den
Vorzug einer mehr übersichtlichen Vei’theilung der Worte
und der Entlastung des mit Attributen überladenen Accusativs
<5>(i)vt)v voraus.
1377 ’lawXxov. Vulgo: ex’ ’lwXy.bv. Wegen der gewählteren
Wortform und Construction ist die Lesart des Strah.
der Vulgate vorzuziehen. V. 838, wo ebenso euxTipivrjv iq
’Ioxa'/sv überliefert ist, stand leider auf dem im Strah. vernichteten
Blatte.
C. Unter die beachtenswerthen Lesarten des Strah.
rechne ich:
279 dpxüaavxeg (äprfiyavrsq vulgo H). Da apxivw (allerdings
im Med.) gerade von dem Befestigen der Ruder an
Riemen gebraucht wird (Od. § 782, 6 53 rfpzuwnc 3' epsTp.ä
xpoxol? ev Seppwrrfypnjt), so Hesse sich auch hier exi 8’ aut’ ot\mq
Ivrfm xpupviöev äpxüaavxei; rechtfertigen, obwohl die homerische
Sprache vom St. äpui nur Präsens und Imperfectum bildet,
den Aorist dagegen vom St. äptuv. Sonst aber sind bekanntlich
Formen wie -rjpTÜGa, äpTuuio keine Seltenheit (vgl. Kühnei’,
Ausf. Gramm. I, p. 779). Paläographisch von Interesse ist,
dass im Sti-ah. ebensowohl r, statt des richtigen u, wie umgekehrt
u st. r, sich geschrieben findet: 358 v/q-xoc st. v.\jzoq, 642
UXit'CcT’ st. fjXStYST’.
1 Vgl. die Reime in der Ciisur des zweiten und vierten Fusses II. a. 549,
597, 599, y 188, Od. z 145 — in der Cäsur des dritten und fünften
Fusses Od. x 83, II. p 267.