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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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P  auly.

membr.  saec.  VIII—IX  cler  Bibi,  von  St.  Croce  in  Jerusalem  me
(bibl.  Sessoriana)  in  Rom;  vgl.  desselben  Bibi,  patrum  lat.
italica  I,  141.
In  den  beiden  Pariser  Handschriften  folgt  der  Brief  gleich
nach  des  Eucherius  Schrift:  de  formula  spiritalis  intellegentiae
  ad  Veranum,  auf  welche  sich  der  Brief  bezieht.  Der
Text  in  1791  wimmelt  geradezu  von  Fehlern;  um  nur  Einiges
anzuführen,  hat  er  in  der  Aufschrift  Veranus  st.  Salvianus
(offenbar  deshalb,  weil  des  Eucherius  Schrift  ad  Veranum
gerichtet  war)  und  dulcissimo  st.  et  dulci  suo  (wie  am  Schlüsse
dulcissimeua  st.  dulcis  meus),  in  der  1.  und  2.  Zeile  breuies  st.
breues,  uberis  st.  uberes,  expeditus  und  perfectus  st.  -tos,  fratris
st.  pares  u.  s.  w.  und  hat  gar  keinen  Werth.  Der  Text  in  2182
ist  weit  besser  und  stimmt  mit  dem  bei  Halm  bis  auf  Z.  17
ecclesiae  st.  ecclesiarum,  benignissräa  st.  -mi,  und  Z.  13  ist
institutione  von  zweiter  Hand  übergeschrieben.
Der  cod.  bei  Reifferscheid  hat  in  der  Aufschrift  nach
Salvianus  noch  den  Zusatz  presbyter  und  gleich  im  Eingänge:
Legi  libros  tnos,  quos  etc.  Weitere  Varianten  sind  dort  nicht
mitgetheilt,  wie  dies  bei  dem  Zwecke  des  Werkes  natürlich  ist.
Im  Ganzen  genommen  ist  der  Kritiker  in  den  Briefen
mit  dem  handschriftlichen  Material  nicht  so  übel  berathen,  bis
auf  die  vorhandenen  Lücken,  deren  Ausfüllung  überhaupt  bei
dem  fragmentarischen  Zustande  der  Ueberlieferung  wohl  nur
von  weiteren  handschriftlichen  Funden  erwartet  werden  kann.
Manches  Einzelne  bedarf  wohl  noch  der  bessernden  Hand.
So  heisst  es  z.  B.  I,  10:  inlicite  et  adhortamini,  docete,  instituite,
  formate,  gignite.  Was  hier  gignite  bedeuten  soll,  ist  mir
unerfindlich.  Wir  haben  es  da  entweder  mit  einem  aurium
error  zu  thun  statt  fingite  (als  weiteres  Synonymum  zu  den
vorherigen  Imperativen),  oder  es  ist  entstanden  aus  benigniter
(diese  Adverbialform  ist  trotz  ihrer  Seltenheit  wohl  dem  zuzutrauen, ­
  der  kurz  vorher  §.  6  quaeritans  braucht,  das  auch
fast  nur  bei  Plautus  und  Terenz  vorkommt).  War  erst  be  von
dem  vorhergehenden  te  verschlungen,  so  war  die  weitere  Aenderung
  nöthig.  Natürlich  wäre  dann  nach  formate  ein  Punkt
zu  setzen  und  benigniter  zum  Folgenden  zu  beziehen  (wenngleich ­
  es  auch  zum  Vorhergehenden  bezogen  werden  könnte).
—  Im  §.  9:  et  recte,  ut  quia  illa  ergo  magis  a  uobis  peterem
            
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