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Zimmermann.
selben für ein räumliches Etwas, d. i. für ein Ausgedehntes
zu erklären.
Leibnitz, der in Bezug auf die Zusammensetzung des
Raumes auf einem dem des Cartesius diametral entgegengesetzten
Standpunkte stand, wäre zu dieser für die Gestaltung
der More’schen Metaphysik entscheidenden Consequenz nicht
genöthigt gewesen. Ihm zufolge sollte der Raum zwar gleichfalls,
wie Cartesius behauptete, aus unendlich vielen Theilen
zusammengesetzt sein, gleichwohl aber die Theilung zwar nicht
der realen Vollziehbarkeit, aber doch dem Begriffe nach schliesslich
zu einfachen d. i. theillosen Theilen (unausgedehnten
mathematischen Punkten) führen. Darnach sollten zwar, wenn
Raum schlechterdings Ausgedehntes bezeichnen soll, die letzten
Theile des Raums nicht selbst wieder Raum, sondern als unausgedehnte
Punkte dem Ganzen als Ausgedehntem unähnlich,
die Elemente des Raums zwar ihrer Ausdehnung nach Null,
aber keineswegs selbst ,Nullen', sondern vielmehr einfache Einheiten
, ausdehnungslose Punkte im Raume sein. Leibnitz
hätte demnach, um die Existenz zugleich mit der Räumlichkeit
des Geistes zu retten, keineswegs nöthig gehabt, denselben
für ein ens extensum zu erklären; auch hat er sich begnügt,
den einfachen Substanzen, die er selbst als ,Seelen' bezeichnet,
einfache Punkte im Raum als Orte zuzuweisen.
Mit der Behauptung des Geistes als eines ens extensum
steht die Behauptung des Raumes als einer substantia incorporea
im engsten Zusammenhang. Geist und Raum sind nach
More einander wesensverwandt und beide sind der Materie
(substantia corporea) als einem dritten entgegengesetzt. Geist
und Raum haben gemein, dass sie beide Realitäten sind: der
immaterielle Geist, der sich der sinnlichen Wahrnehmung entzieht,
nicht weniger, als der gleichfalls sinnlich unwahrnehmbare
Raum, der nicht, wie der körperliche Stoff, eine Berührung
zulässt. Wie man Unrecht hätte, aus der Thatsaehe der Unsichtbarkeit
des Geistes auf dessen Nichtexistenz, so wäre
es vorschnell, aus der Thatsaehe der Unwahrnehmbarkeit des
Raums auf dessen nicht reale, sondern etwa blos in Gedanken
supponirte Wirklichkeit zu schliessen. Wenn das Wesen der
Substanz im Gegensatz zur blossen Beschaffenheit darin besteht,
dass sie nicht wie die letztere an einem Andern (in alio) haftet,