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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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Zimmermann.

selben  für  ein  räumliches  Etwas,  d.  i.  für  ein  Ausgedehntes
zu  erklären.
Leibnitz,  der  in  Bezug  auf  die  Zusammensetzung  des
Raumes  auf  einem  dem  des  Cartesius  diametral  entgegengesetzten ­
  Standpunkte  stand,  wäre  zu  dieser  für  die  Gestaltung
der  More’schen  Metaphysik  entscheidenden  Consequenz  nicht
genöthigt  gewesen.  Ihm  zufolge  sollte  der  Raum  zwar  gleichfalls, ­
  wie  Cartesius  behauptete,  aus  unendlich  vielen  Theilen
zusammengesetzt  sein,  gleichwohl  aber  die  Theilung  zwar  nicht
der  realen  Vollziehbarkeit,  aber  doch  dem  Begriffe  nach  schliesslich ­
  zu  einfachen  d.  i.  theillosen  Theilen  (unausgedehnten
mathematischen  Punkten)  führen.  Darnach  sollten  zwar,  wenn
Raum  schlechterdings  Ausgedehntes  bezeichnen  soll,  die  letzten
Theile  des  Raums  nicht  selbst  wieder  Raum,  sondern  als  unausgedehnte ­
  Punkte  dem  Ganzen  als  Ausgedehntem  unähnlich,
die  Elemente  des  Raums  zwar  ihrer  Ausdehnung  nach  Null,
aber  keineswegs  selbst  ,Nullen',  sondern  vielmehr  einfache  Einheiten ­
  ,  ausdehnungslose  Punkte  im  Raume  sein.  Leibnitz
hätte  demnach,  um  die  Existenz  zugleich  mit  der  Räumlichkeit
des  Geistes  zu  retten,  keineswegs  nöthig  gehabt,  denselben
für  ein  ens  extensum  zu  erklären;  auch  hat  er  sich  begnügt,
den  einfachen  Substanzen,  die  er  selbst  als  ,Seelen'  bezeichnet,
einfache  Punkte  im  Raum  als  Orte  zuzuweisen.
Mit  der  Behauptung  des  Geistes  als  eines  ens  extensum
steht  die  Behauptung  des  Raumes  als  einer  substantia  incorporea
  im  engsten  Zusammenhang.  Geist  und  Raum  sind  nach
More  einander  wesensverwandt  und  beide  sind  der  Materie
(substantia  corporea)  als  einem  dritten  entgegengesetzt.  Geist
und  Raum  haben  gemein,  dass  sie  beide  Realitäten  sind:  der
immaterielle  Geist,  der  sich  der  sinnlichen  Wahrnehmung  entzieht, ­
  nicht  weniger,  als  der  gleichfalls  sinnlich  unwahrnehmbare ­
  Raum,  der  nicht,  wie  der  körperliche  Stoff,  eine  Berührung
zulässt.  Wie  man  Unrecht  hätte,  aus  der  Thatsaehe  der  Unsichtbarkeit ­
  des  Geistes  auf  dessen  Nichtexistenz,  so  wäre
es  vorschnell,  aus  der  Thatsaehe  der  Unwahrnehmbarkeit  des
Raums  auf  dessen  nicht  reale,  sondern  etwa  blos  in  Gedanken
supponirte  Wirklichkeit  zu  schliessen.  Wenn  das  Wesen  der
Substanz  im  Gegensatz  zur  blossen  Beschaffenheit  darin  besteht,
dass  sie  nicht  wie  die  letztere  an  einem  Andern  (in  alio)  haftet,
            
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