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Zimmermann.
nur Gleichartiges auf Gleichartiges wirken könne, schlechterdings
undenkbar, dass der Geist auf den Stoff und der Stoff
auf den Geist wirke d. h. die Ausschliessung beider vom
Causalverband, wie sie der Cartesianismus ausspricht, wäre
berechtigt. Cartesius, indem er den Geist als unräumlich bezeichnet,
weshalb er von More ein Nullibist genannt wird, hat
ihn dadurch aus der Natur, die alles Räumliche umfasst, zurückgezogen
; More, indem er den Geist in die Natur zurückführen
will, nimmt deshalb keinen Anstand, ihn in ein Räumliches zu
verwandeln.
In ein Räumliches, wohl — aber nicht in ein Körperliches.
Wenn die Räumlichkeit, wie es Cartesius will, eins
mit der Körperlichkeit wäre, dann hätte der Geist, wenn er,
wie More es thut, als ein Raumausfüllendes bezeichnet wird,
seine Immaterialität eingebiisst, d. h. er wäre selbst körperlich,
also ein materieller Theil der materiellen Natur geworden. Soll
er als räumlich gewordener Geist nichtsdestoweniger seine Unkörperlichkeit
behaupten, so muss die Räumlichkeit selbst eine
Unkörperlichkeit, oder die Körperlichkeit noch etwas anderes
als blosse Räumlichkeit sein.
Hier ist der Punkt, wo Cartesius und More auseinander
gehen. Cartesius (princ. phil., pars II, art. 16) hatte, weil wir
aus dem Umstand, dass der Körper ausgedehnt ist. in Länge,
Breite und Tiefe, mit Recht schliessen, der Körper sei Substanz,
da, was Nichts wäre, auch keine Ausdehnung haben
könnte, die Folgerung gezogen, dasselbe gelte auch von dem
als leer vorausgesetzten Raum, da dieser, weil er ausgedehnt
sei, nothwendig Substanz sein müsse. Bis hieher erklärt
sich More mit demselben einverstanden; während aber Cartesius
aus seiner Beweisführung schliesst: also sei derjenige
Raum, den wir den ,leeren' nennen, eben die körperliche
Substanz, die uns Materie heisst, — zieht More im Gegentheil
daraus die entgegengesetzte Folgerung, der leere Raum
sei eine andere und zwar unkörperliche Substanz, oder ein
Geist (spiritus), weil, wie er längst bewiesen habe, der Raum
oder der ,innere Ort' von der denselben erfüllenden Materie
unterschieden sei (ego e contra spatium substantiam quandam
esse incorpoream sive spiritum esse concludo. Ench. met. I,
p. 167).