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Büdinger.
zweiten Fünftel des Buches an, bis auf die Augustin und dem
Pseudoareopag'iten Dionysius entlehnten Stücke, in wesentlich
selbständigen Conteinplationen, wie er das auch gegen den
Schluss etwas zögernd ausspricht. Er erinnert hier Isingrim,
dass, was er bringe, nicht Erklärung seiner eigenen Ansicht
sei, sondern nur die von Schriftstellen, die er ungenügend
formuliert haben möge, aber doch in der Ueberzeugung vortrage,
dass er das Buch dem Publicum vorzulegen wenig geneigt
sei. 1
Und gerade im Beginne dieses dem Anscheine nach
selbständigen Versuches sagt er denn auch, da sein Geist längst
auf andere Dinge abgezogen sei, fühle er sich kaum im Stande,
den schwierigen Gegenstand zu behandeln.- Er arbeitete nur
weiter im Vertrauen auf den, dessen Auferstehung eben gefeiert
werde; das muss auf Ostern (31. März) 1146 gehen, da
zu Ostern 1147 (20. April) bereits der Frieden im Reiche verkündet
und Otto selbst zum Kreuzzuge entschlossen war.
Eben wegen des Festes will er denn auch vor Allem von
der Auferstehung der Todten handeln. Aber wie unwillkürlich
wird er zu der Versicherung und gelehrten Erweisung der
Thatsache getrieben, welche jenem Jahrhundert wohl ohnehin
noch für unumstösslicli galt, dass Alles in einem grossen Weltbrande
zu Grunde gehen werde. 3 Da nun aber ein Bibelwort
1 Novi quippe — und das ist ein edles Wort über historische Composition —
sic magna dici oportere, ut semper supersit, quod cum diligentia inquiratur
ne vile appareat, si totum vulgariter paudatur. Proinde sicut ea,
quae non de nostro, sed scripturarum sensu, quamvis inculto prolata eloquio
charitati tuae devote offerimus, sic nolentibus et spernentibus impudenter
non digerimus (VIII, 35). Mau sollte fast glauben, dass die erste
Recension überhaupt nicht publiciert worden und nur in dem Isingrim
übersendeten Exemplare vorhanden gewesen, erst die zweite, und zwar
von Kaiser Friedrich’s Hofe aus einem grösseren Leserkreise zugänglich
geworden sei. Dadurch würde sich auch erklären, wie jede Spur der ersten
Recension in den Handschriften verschwinden konnte.
2 Fateor, quia ad plurima sensu iam diu distracto minorem me, imo nullum,
ad tarn ardua tractanda iudicans, digitum ori supposui, malens dies malos
(doch wohl wieder Bedrängnisse des Landes Freising) silentio transigere,
quam magnis de rebus in perturbatione temerarie disputare. VIII, 7. Das
im Texte Folgende ist in demselben Capitel.
3 Vgl. oben S. 355, Anm. 6 zu VIII, 8.