Die Entstehung des achten Buches Otto’s von Freising.
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Paris auf Otto’s Anschauungen Einwirkungen geübt hat. Eines
der Werke desselben, einer Erklärung zu der pseudodionysianischen
himmlischen Hierarchie, habe ich noch in der Darlegung
über die Ausführung des achten Buches (§. 9) zu gedenken.
Ich meine aber, dass man in ihm, obwohl ihn Otto gar nicht
nennt, einen Lehrer desselben zu erkennen haben wird, und
ich gebe mich der Hoffnung hin, dass von der vor Allem
competenten theologischen Seite die Beziehungen Beider die
hier dringend nöthige Aufklärung erhalten werden. Doch will
ich bemerken, dass Hugo in einem Aufsatze seiner vermischten
theologischen Schriften schon von den beiden Staaten handelt,
deren Anfang er bei Kain und Abel findet. 1
§• 5.
Yerhältuiss zu Gcrlioh von Reichersberg.
Unter Belehrungen, Einwürfen und Hemmungen anderer
Gelehrten muss auf alle Fälle Otto’s Werk zu Stande gekommen
sein.
Von Otto’s äusseren Leiden, durch die Fehden von
Wittelsbachern, Welfen und Babenbergern auf Freisingischem
Gebiete, haben seine Biographen in alter und neuer Zeit genug
gehandelt; von seiner eigenen trüben Gemüthsstimmung bei
der Arbeit hat uns Otto selbst so oft gesprochen, dass man
an der Ungemischtheit dieser seiner Empfindungen in jener
Zeit irre zu werden beginnt. Um aber die Gegenströmungen
voll zu würdigen, unter denen er zu arbeiten hatte, wird sein
Verludtniss zu einem der gelehrtesten, thätigsten und strengst
gesinnten geistlichen Wortführer der Zeit, der in seiner Nachbarschaft
lebte, erst noch zu erörtern sein.
Gerhoh hatte unter anderen Schulen auch die zu Freising
besucht. Während er von 1132 bis 1169 dem Stifte Reichersberg
Vorstand, hatte er mit dem Bisthume Freising mancherlei
amtliche und mit dessen Bischöfe Otto mehrfach literarische
und persönliche Beziehungen. Die volle Ausscheidung des
1 Hi duo populi duas civitates ab initio suo aedificaverunt: Babylonem,
quae a Cain initium cepit, et Hierusalem, quae ab Abel. Eruditionis
theologicae miscellanea, lib. I, tit. 48. De duabus civitatibus et duobus
populi s et regibus p. 108, col. 2 C. (ed. Rothomag. t. III).