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Büdinger.
§• 4.
Ycrhältniss zu Bernhard von Clairvaux.
Der geistliche Charakter, in welchem Otto den ganzen
Ablauf der Universalhistorie betrachtet, ist für ihn nicht nur
das eigentlich Erhebliche, sondern auch durchaus das Ursprüngliche
und gleichsam Pflichtgemässe in seiner Arbeit. Es bildet
den Berührungspunkt seiner Weltanschauung mit der seines
Ordens der Cistercienser. Diese Anschauung entspricht durchaus
dem mystischen Zuge, welcher in diesem Orden damals
an dem Abte Bernhard von Clairvaux den vorzüglichsten Vertreter
hatte. 1
Mit diesem hat er allem Anscheine nach längere Zeit,
auch nachdem er in den Cistercienserorden getreten war, Beziehungen
nicht gepflegt. Trotz der unläugbaren Thatsaclie, dass
er gleichzeitig, wenn auch vielleicht nur ganz kurze Zeit, 2
das nächst Clairvaux angesehenste Cistorcienserkloster Morimond
leitete, und trotz der für Otto’s nächste Verwandte, die hohenstaufischen
Brüder, so fruchtbar gewesenenVermittlung Bernhard’s
bei Kaiser Lothar, 3 hat Otto gleichsam keine Notiz von ihm
genommen. 1 Erst als ,der Geist des Gottes der Pilger-1
Zu dieser Anschauung ist auch Wilmans bei der Edition gekommen:
Supra vidimus, Ottonem intimo ex animo Cisterciensium ordini se adscripsisse.
Nullum dubium, quin et mentis eo tempore duce S. Bernliardo
florentissimus et in omnibus regni et sacerdotii negotiis potentissimus
agebatur, partieeps factus sit. Quod quidem mystica indoles totius chronici,
praesertim autem libri VIII . . . affatim testatur. p. XXI.
2 Wilmans’ Vorrede zur Ausgabe p. X.
3 Jaffe, Lothar 159, und genauer: Giesebrecht, deutsche Kaiserzeit IV,
103, 441.
4 Imperator . . . Frhlericum et Conradum duces interventu Clarevallensis
abbatis Bernhardi in graeiam rocepit, VII, 19, ist denn doch schon
die kühlste Form der Mittheilung von Bernhard’s Verdienst in dieser
Sache. Es ist mir aber doch sehr zweifelhaft, ob die Aeusserung VII, 23
über König Roger: ,sunt tarnen qui dicant, eum liaec potius intuitu justiciae
quam t.yrannidis exercere 1 in der Tliat mit Wilmans gerade auf
S. Bernhard zu beziehen sei, dessen Intervention zu Roger’s Gunsten
doch erst im Jahre 1150, als er sie selbst theilte, zu Otto’s voller Kenntniss
gekommen und bemerkenswerth erschienen sein dürfte; dazu bedurfte
es zu einer Behauptung, wie sie die sunt qui aufstellten, nur
einigen guten Willens zu Gunsten Roger’s.