Die Entstehung des achten Buches Otto'ß von Freising.
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Zeit aufzurichten verfügt.* 1 Im Prologe des fünften, nach dem
Ende des weströmischen Reiches mit Theodorich dem Grossen
beginnenden Buches ist ihm aber unter den Fehden und Leiden
seiner eigenen Zeit der himmlische Charakter des von Constantinus
mit dem Christenthume verbundenen und nunmehr
von den Deutschen regierten Römerreiches doch wieder zweifelhaft
geworden. ,Unseren Vorgängern, Männern von berühmter
Weisheit und herrlicher Begabung,* so gesteht er sich und
uns, ,sind viele Dinge verborgen geblieben, welche im Fortgänge
der Zeiten und unter der Wirkung der Begebenheiten uns klar
zu werden angefangen haben.* 2 Wohin kommt da Augustins
bisher befolgte Lehre von den beiden Staaten! Da sagt
uns Otto, während sein Halbbruder Konrad III. in weltlichen
Dingen in der That so unmächtig war und die Kirche von
einem so selbstlosen Mönche wie Papst Eugen III. und dessen
Lehrer Bernhard von Clairvaux geleitet wurde: ,Wohin es
mit jenem römischen Reiche gekommen ist, 3 das die Heiden
um seiner Herrlichkeit willen für ewig, die Unsrigen fast für
göttlich gehalten haben, sieht ja Jedermann!* 4 ,Schon schöpft
die Welt gleichsam die letzten Athemzüge des äussersten
Greisenalters.* 8 Von den ,beiden Staaten* glaubt er daher
1 Civitas autem Christi exaltata exaltabitur au in aeteruum cum ipso regnatura
cousummabitur. Liber III s. f. Dominus enim, qui civitatem
suam, ante coustitutioucin mundi praeordinatam, ad tompus latere voluit,
tempore quo deeuit exaltare disposuit. Prologus libri IV.
2 — — multae antecessores nostros, praeclarae sapientiae ac excellentium
ingeniorum viros, latuerunt causae, quae nobis processu temporum ac
eventu rerum patere coeperuut.
3 Die Berechtigung Otto’s zu glauben, dass die weltliche Macht oder doch
die des Kaiserthums aus Endo gekommen sei, hebt der verewigte K. W.
Nitzsch (Staufische Studien, Sybel’s historische Zeitschrift III, 335 flgde)
auch seinerseits sehr beredt hervor; nur hat er die Wandlungen in Otto’s
Gesammt- und Einzelanschauungen nicht zum Gegenstände der Beobachtung
gemacht.
4 Proinde Romanum Imperium, quod pro sui excellentia a paganis aeternum,
a nostris pene divum putabatur, jam ad quid devenerit, ab Omnibus
videtur. Ib. 217.
5 mundum, quem pro mutatione sui conlempneudum praedixerunt, nos iam
defieientem et tanquam Ultimi seuii extremum spirituni trahentem cernimus.
Ib. 218. Nos autem, tanquam in fine temporum constituti, in dem
Widmungsbriefe an Isingrim p. 6 gehört doch nicht in denselben Zusammenhang.