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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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B  ü  d  i  n  g  o  r.

gerichtet.  Diese  Widmung  wurde  doch  allem  Anscheine  nach
mit  dem  ersten  Buche  abgesendet,  da  in  den  Prologen  der
späteren,  die  ganz  allmälig  entstanden,  wiederholt  auf  sie  als
einen  in  der  Erinnerung  liegenden  Gegenstand  zurückgewiesen
wird.  In  dieser  Widmung  bezeichnet  er  es  ausdrücklich  als
ein  Werk  ,von  den  beiden  Staaten', 1  dem  irdischen  nämlich
und  dem  himmlischen.  Er  erklärt  es  gleich  in  dem  Widmungsschreiben ­
  für  eine  Art  moralischer  Pflicht,  dass  er  auch  über
den  Himmelsstaat  berichte,  soweit  ihm  schriftliche  Aufzeichnungen ­
  zur  Verfügung  stehen. 2
Doch  sind  ihm  schon  nach  Vollendung  des  zweiten  Buches
seines  Werkes,  wenn  ich  mich  nicht  täusche,  Zweifel  über  die
Richtigkeit  jener  Titelüberschrift  gekommen.  ,Die  Geschichte
von  den  beiden  Staaten/  sagt  er,  ,möchte  ich,  nachdem  ich
sie  in  irgendwie  gerathener  Form  bis  auf  Octavian  geführt
habe,  vornehmlich  da  wir  jetzt  zu  den  christlichen  Zeiten
gekommen  sind,  um  so  lieber  zu  vollenden  nicht  Anstand
nehmen,  als  ich  über  den  Staat  Gottes  wegen  des  erstehenden
Glaubens  eingehender  reden  können  werde.' 3  Eine  neue  Möglichkeit ­
  eröffnet  sich  ihm  dann  unter  der  Arbeit  am  Ende
dieses  dritten  Bucbes  bei  Constantinus’  des  Grossen  Regierung:
,Christi  aufgerichteter  Staat  soll  erhöht  werden  und,  mit  Ihm
in  Ewigkeit  zur  Herrschaft  bestimmt,  zur  Vollendung  gelangen.'
,Der  Herr  hat  seinen,  vor  der  Weltschöpfung  vorausgeordneten
Staat  einige  Zeit  verborgen  sein  lassen  wollen,  zu  geziemender

Wohnsitz  gerathen;  auch  seine  Bemerkungen  über  den  Titel  des  Werkes
(Archiv  X,  133)  sind  nicht  befriedigend.
1  Ottonis  Frisingensis  ecclesie  episcopi  de  duabus  civitatibus  ad  Isingrimnm
  prologus  incipit.
2  —  de  spe  quoque  sequentis  (temporis),  quantum  ex  scripturis  colligere
potuero,  non  tacere,  sed  et  civium  eius  in  hac  peregrinantium  memoriam
facere.
3  Er  gedenkt  hier  zunächst  des  Versprechens 1  der  Ankündigung  der
Büchereintheilung  am  Schlüsse  des  Dedicationsbriefes  an  Isingrim  und
der  Gleichsetzung  von  Rom  und  Babylon  im  Prologe  des  zweiten  Buches:
Sponsionis  meae  non  immemor,  dilecte  frater,  de  duabus  civitatibus  usque
  ad  Octaviani  Caesaris  tempora  qualicunque  deductam  historiam  eloquio,
  praesertim  cum  ad  christiana  tempora  jam  venerimus,  donante  Deo
tanto  libentius,  quanto  de  civitat.c  Dei  ob  nascituram  fidem  ubcrius  dicere
potero,  complere  non  dubitaverim.
            
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