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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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Werner.

Thomas  tritt  überhaupt  in  dieser  Streitverhandlung  zwischen ­
  Niphus  und  Pomponatius  bedeutsam  in  den  Vordergrund.
Formell  wird  seine  Auctorität  auch  von  Pomponatius  respectirt,
jedoch  nur  als  jene  des  Theologen,  und  unter  Verwahrung  dagegen, ­
  dass  die  philosophischen  Deductionen  desselben  mit
jenen  des  richtig  verstandenen  Aristoteles  sich  decken.  Niphus
hingegen  steht  nicht  an,  die  Ausführungen  des  Thomas  Aquinas
auch  dort,  wo  sie  über  Aristoteles  hinausgehen,  als  philosophisch
vollberechtigt  und  echt  peripatetisch  gelten  zu  lassen;  Aristoteles ­
  habe  nicht  Weniges  unbestimmt  oder  unerörtert  gelassen,
was  bei  Thomas  in  vollkommen  befriedigender  Weise  sich  behandelt ­
  finde;  man  werde  nicht  irren,  wenn  man  ihm  unter
den  Peripatetikern  den  ersten  Rang  anweise. 1  Die  Nothwendigkeit,
  aus  Thomas  ergänzende  Bestimmungen  in  die  peripatetische ­
  Philosophie  aufzunehmen,  erweist  Niphus  an  der  Frage
über  das  Ubi  der  vom  Leibe  abgeschiedenen  Seelen.  Pomponatius ­
  hatte  aus  den  bei  Aristoteles  sich  findenden  Angaben
über  das  Verhältniss  geistiger  Wesenheiten  zum  Raume  gefolgert,
dass  sich  kein  Ubi  der  vom  Leibe  geschiedenen  Seele  ermitteln
lasse  und  hiemit  die  Erweisbarkeit  ihrer  Fortdauer  in  Frage
gestellt  sei.  Niphus 2  gesteht  zu,  dass  die  aristotelische  Lehre
vom  Raume  und  von  den  räumlichen  Verhältnissen  ungenügend
behandelt  sei.  Aristoteles  kenne  nur  zwei  Arten  von  Räumen,
jenen  der  umgrenzten  Körper,  und  jenen,  welchen  die  Geister
als  wirkende  einnehmen;  dieser  letztere  sei  der  Himmel  als
der  Ort  und  die  Wohnung  der  Götter.  Für  die  vom  Leibe  abgeschiedenen ­
  Seelen  ergibt  sich  da  gar  kein  Ort;  ja  man  müsste
annehmen,  dass  sie,  indem  sie  nicht  aus  sich  heraus  auf  Anillam

  detinendo,  ut  ne  possit  alia  loca  petere,  quae.  sna  natura  petere
apta  est;  2.  anferendo  illimitationem  in  operando,  quoniam  facit,  nt  non
ubi  vult  operetur,  quemadmodum  aerundum  ejus  naturam  operativa  est;
3.  auferendo  illimitationem  apprehendendi,  quoniam  compellit,  ut  anima
iguem,  eni  assistit,  ut  nocivum  atque  terribilem  rem  apprebendat,  quem
ex  illimitatione  apprehendendi  ipsa  apprehenderet  ut  bonum  et  voluptificum;
  4.  auferendo  ab  ea  illimitationem  perfectionis;  nam  sua  natura
praeest  igni  et  universae  naturae  corporeae,  et  tune  ignis  animae  praeesse
  videtur.  Immort.  an.,  c.  78.
1  Thomas  vir  doctissimus  et  omninm  meo  judicio  pcripateticornm  princeps.
O.  c.,  c.  72.
2  O.  c.,  c.  72.
            
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