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Werner.
Thomas tritt überhaupt in dieser Streitverhandlung zwischen
Niphus und Pomponatius bedeutsam in den Vordergrund.
Formell wird seine Auctorität auch von Pomponatius respectirt,
jedoch nur als jene des Theologen, und unter Verwahrung dagegen,
dass die philosophischen Deductionen desselben mit
jenen des richtig verstandenen Aristoteles sich decken. Niphus
hingegen steht nicht an, die Ausführungen des Thomas Aquinas
auch dort, wo sie über Aristoteles hinausgehen, als philosophisch
vollberechtigt und echt peripatetisch gelten zu lassen; Aristoteles
habe nicht Weniges unbestimmt oder unerörtert gelassen,
was bei Thomas in vollkommen befriedigender Weise sich behandelt
finde; man werde nicht irren, wenn man ihm unter
den Peripatetikern den ersten Rang anweise. 1 Die Nothwendigkeit,
aus Thomas ergänzende Bestimmungen in die peripatetische
Philosophie aufzunehmen, erweist Niphus an der Frage
über das Ubi der vom Leibe abgeschiedenen Seelen. Pomponatius
hatte aus den bei Aristoteles sich findenden Angaben
über das Verhältniss geistiger Wesenheiten zum Raume gefolgert,
dass sich kein Ubi der vom Leibe geschiedenen Seele ermitteln
lasse und hiemit die Erweisbarkeit ihrer Fortdauer in Frage
gestellt sei. Niphus 2 gesteht zu, dass die aristotelische Lehre
vom Raume und von den räumlichen Verhältnissen ungenügend
behandelt sei. Aristoteles kenne nur zwei Arten von Räumen,
jenen der umgrenzten Körper, und jenen, welchen die Geister
als wirkende einnehmen; dieser letztere sei der Himmel als
der Ort und die Wohnung der Götter. Für die vom Leibe abgeschiedenen
Seelen ergibt sich da gar kein Ort; ja man müsste
annehmen, dass sie, indem sie nicht aus sich heraus auf Anillam
detinendo, ut ne possit alia loca petere, quae. sna natura petere
apta est; 2. anferendo illimitationem in operando, quoniam facit, nt non
ubi vult operetur, quemadmodum aerundum ejus naturam operativa est;
3. auferendo illimitationem apprehendendi, quoniam compellit, ut anima
iguem, eni assistit, ut nocivum atque terribilem rem apprebendat, quem
ex illimitatione apprehendendi ipsa apprehenderet ut bonum et voluptificum;
4. auferendo ab ea illimitationem perfectionis; nam sua natura
praeest igni et universae naturae corporeae, et tune ignis animae praeesse
videtur. Immort. an., c. 78.
1 Thomas vir doctissimus et omninm meo judicio pcripateticornm princeps.
O. c., c. 72.
2 O. c., c. 72.