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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

Die  handschriftliche  Ueberlieferung  des  Salvianns.

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Sed  amoto  quaeramus  seria  ludo.  Wie  kamen  nämlich
besagte  drei  Stücke  an  die  betreffenden  Stellen  in  der  Vorlage
von  v?  Das  ist  leicht  zu  errathen.  Die  drei  Stücke  mit  je
48  oder  49  Zeilen  Habn’schen  Textes  füllten  ebenso  viele
Blätter  der  Vorlage  mit  je  24  oder  25  Zeilen  per  Seite,  die
aus  ihrer  Umgebung  losgelöst,  beim  Abschreiben  an  verkehrte
Stellen  eingereiht  wurden.  Hiernach  ist  es  ganz  richtig,  was
Halm  von  der  ed.  pr.  (praef.  VI)  sagt:  Scatet  hic  über  uitiis
omnis  generis  inprimis  in  duobus  libris  posterioribus,  quorum
ordo  miserum  in  modum  turbatus  est.  Ebenso  wahr  aber  ist
es,  dass  ein  gar  beträchtlicher  Theil  dieser  uitia  nicht  dem  zu
Grunde  liegenden  cod.  v,  sondern  dem  Brassicanus,  beziehungsweise ­
  seinem  Compagnon  aufzurechnen  ist.
Nun  wären  noch  ein  paar  Worte  über  den  Florentiner
und  Venetianer  Codex  zu  verlieren.  Beide,  insbesondere  der
letztere,  gehören  nach  den  von  Zechmeister  und  h-liull  (siehe
oben)  mir  übermittelten  Collationsproben  zu  den  schlechtem
Handschriften  der  2.  Gruppe  zu  T(tv)  und  würden  eine  vollständige ­
  Collation  gar  nicht  verlohnen;  sie  würde  wahrscheinlich
vollständige  Uebereinstimmung  mit  T  beweisen,  nicht  mit  B,
ausser  wo  dieser  selbst  mit  T  stimmt.  Ich  darf  mich  daher
damit  begnügen,  nur  einige  wenige  Proben  jener  Uebereinstimmung ­
  aus  Anfängen  und  Schlüssen  einzelner  Bücher  herzusetzen: ­
  Praef.  4:  saltem;  escordiar;  I,  4  fabulose  ebriose  mistice;
60  praemisit  sent.  —  II,  3  diuinus  spiritus  sanctus;  28  a  praesentibus;
  satis  est  probasse.  —  III,  1  Bene  se  res  habet;  per
Status  sui;  nisi  prim;  58  lilios  et  iilias;  60  Zwdimus.  —  IUI,  1
disceditur;  etiam  orn.;  Christum  etc.  ßdeliter  credere  om.;  Christiani
  nominis  opus.  —  V,  1  mores  boni;  apostolus  quia  bona
est  lex;  58  iuxta  te  nullus;  60  «irum  bonum.  —  VI,  2  millia
hominum  strage;  corrumpit.  Inde;  3  periclitari  putem;  ut  aliud
dicam  lenius;  96  sed  inueterata  quia  animarum;  99  constat.  —
VII,  5  nemo  quidem;  6  uitia  tantum.  —  VIII,  3  modis  Omnibus; ­
  quia  iudicii  est.  sed  iusta.
Fassen  wir  nun  das  Gesagte  zusammen,  so  ergibt  sich  als
Resultat  Folgendes:  Als  Grundlage  für  die  Kritik  des  Salvianus
hat  A  zu  gelten  und  nur  wo  dieser  uns  ganz  im  Stiche  lässt,
d.  h.  Lücken  hat  oder  unleserlich  geworden  ist,  ferner  wo  er
handgreifliche  Fehler  aufweist,  B,  während  die  übrigen
            
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