Die handschriftliche Ueberlieferung des Salvianns.
23
Sed amoto quaeramus seria ludo. Wie kamen nämlich
besagte drei Stücke an die betreffenden Stellen in der Vorlage
von v? Das ist leicht zu errathen. Die drei Stücke mit je
48 oder 49 Zeilen Habn’schen Textes füllten ebenso viele
Blätter der Vorlage mit je 24 oder 25 Zeilen per Seite, die
aus ihrer Umgebung losgelöst, beim Abschreiben an verkehrte
Stellen eingereiht wurden. Hiernach ist es ganz richtig, was
Halm von der ed. pr. (praef. VI) sagt: Scatet hic über uitiis
omnis generis inprimis in duobus libris posterioribus, quorum
ordo miserum in modum turbatus est. Ebenso wahr aber ist
es, dass ein gar beträchtlicher Theil dieser uitia nicht dem zu
Grunde liegenden cod. v, sondern dem Brassicanus, beziehungsweise
seinem Compagnon aufzurechnen ist.
Nun wären noch ein paar Worte über den Florentiner
und Venetianer Codex zu verlieren. Beide, insbesondere der
letztere, gehören nach den von Zechmeister und h-liull (siehe
oben) mir übermittelten Collationsproben zu den schlechtem
Handschriften der 2. Gruppe zu T(tv) und würden eine vollständige
Collation gar nicht verlohnen; sie würde wahrscheinlich
vollständige Uebereinstimmung mit T beweisen, nicht mit B,
ausser wo dieser selbst mit T stimmt. Ich darf mich daher
damit begnügen, nur einige wenige Proben jener Uebereinstimmung
aus Anfängen und Schlüssen einzelner Bücher herzusetzen:
Praef. 4: saltem; escordiar; I, 4 fabulose ebriose mistice;
60 praemisit sent. — II, 3 diuinus spiritus sanctus; 28 a praesentibus;
satis est probasse. — III, 1 Bene se res habet; per
Status sui; nisi prim; 58 lilios et iilias; 60 Zwdimus. — IUI, 1
disceditur; etiam orn.; Christum etc. ßdeliter credere om.; Christiani
nominis opus. — V, 1 mores boni; apostolus quia bona
est lex; 58 iuxta te nullus; 60 «irum bonum. — VI, 2 millia
hominum strage; corrumpit. Inde; 3 periclitari putem; ut aliud
dicam lenius; 96 sed inueterata quia animarum; 99 constat. —
VII, 5 nemo quidem; 6 uitia tantum. — VIII, 3 modis Omnibus;
quia iudicii est. sed iusta.
Fassen wir nun das Gesagte zusammen, so ergibt sich als
Resultat Folgendes: Als Grundlage für die Kritik des Salvianus
hat A zu gelten und nur wo dieser uns ganz im Stiche lässt,
d. h. Lücken hat oder unleserlich geworden ist, ferner wo er
handgreifliche Fehler aufweist, B, während die übrigen