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Werner.
mit dem Stoffe gedacht werden müsse. Denn die Unitas cornpositi
secundum esse ist auch dann vorhanden, wenn ein Theil
des Compositum, ohne dass sein Esse mit dem des anderen
Theiles identisch wäre, von dem Esse desselben quoad locum
et subjectum nicht geschieden ist. Und dies ist eben der Modus
der Zusammensetzung eines Compositum aus einem Körper
und einem unkörperlichen Agens intrinsecum.
Dass die intellective Seele Seinsprincip des ihr eignenden
Leibes sei, lässt sich nur bei Annahme einer unmittelbaren
Erschaffung der einzelnen Seelen durch Gott festhalten. Allerdings
wird selbst bei Annahme dieser Voraussetzung eine demonstrative
Erweisung der christlich-kirchlichen Auffassung des
Verhältnisses zwischen Seele und Leib des Menschen kaum
möglich sein; aber es lässt sich wenigstens ausreichend auf
alle dawider erhobenen philosophischen Einwendungen antworten,
1 welche sämmtlich von der Voraussetzung ausgehen,
dass eine das Sein des stofflichen Substrates actuirende Wesensform
nur durch die Action eines Agens particulare und mittelst
Extraction aus dem Stoffe causirt werden könne. Auf dieser
Voraussetzung ruht die Polemik des Averroes gegen Alexander
Aphrodisias, nach dessen Lehre die intellective Menschenseele
allerdings als ein generables und corruptihles Wesen genommen
werden müsste. 2 Nach Jandunus ist die intellective Seele wohl
wie alles Geschöpfliche ihrem Wesen nach annihilabel, und
wird durch Gottes Wirken perpetuirlich im Sein erhalten; aber
sie ist nicht corruptibel, d. h. ihr Bestand nicht vom Bestehen
des Leibes abhängig, weil sie ihr Sein einer anderen Seinsursache
als der Leib verdankt; sie kann auch nicht ganz vom
Leibe umschlossen werden, da einzelne ihrer Kräfte nicht Actus
bestimmter körperlicher Organe, sondern unmittelbar in der
Essenz der Seele begründet sind und über den stofflichen Leib
und dessen Capacität hinausgreifen.
1 Quodsi alicui primo aspectu non videretur sufficere ad solntiones rationum,
non tarnen propter hoc debet conturbari, quia certum est qnod auctoritas
divina majorem fidem debet facere quam quaecunque ratio huiuanituß
inventa, sicut auctoritas unius philosophi praevalet alicui debili rationi,
quam aliquis puer induceret L. c. fol. 60, 2. C.
2 L. c. fol. 57, p. 4. F.