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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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Werner.

mit  dem  Stoffe  gedacht  werden  müsse.  Denn  die  Unitas  cornpositi
  secundum  esse  ist  auch  dann  vorhanden,  wenn  ein  Theil
des  Compositum,  ohne  dass  sein  Esse  mit  dem  des  anderen
Theiles  identisch  wäre,  von  dem  Esse  desselben  quoad  locum
et  subjectum  nicht  geschieden  ist.  Und  dies  ist  eben  der  Modus
der  Zusammensetzung  eines  Compositum  aus  einem  Körper
und  einem  unkörperlichen  Agens  intrinsecum.
Dass  die  intellective  Seele  Seinsprincip  des  ihr  eignenden
Leibes  sei,  lässt  sich  nur  bei  Annahme  einer  unmittelbaren
Erschaffung  der  einzelnen  Seelen  durch  Gott  festhalten.  Allerdings ­
  wird  selbst  bei  Annahme  dieser  Voraussetzung  eine  demonstrative ­
  Erweisung  der  christlich-kirchlichen  Auffassung  des
Verhältnisses  zwischen  Seele  und  Leib  des  Menschen  kaum
möglich  sein;  aber  es  lässt  sich  wenigstens  ausreichend  auf
alle  dawider  erhobenen  philosophischen  Einwendungen  antworten, ­
  1  welche  sämmtlich  von  der  Voraussetzung  ausgehen,
dass  eine  das  Sein  des  stofflichen  Substrates  actuirende  Wesensform ­
  nur  durch  die  Action  eines  Agens  particulare  und  mittelst
Extraction  aus  dem  Stoffe  causirt  werden  könne.  Auf  dieser
Voraussetzung  ruht  die  Polemik  des  Averroes  gegen  Alexander
Aphrodisias,  nach  dessen  Lehre  die  intellective  Menschenseele
allerdings  als  ein  generables  und  corruptihles  Wesen  genommen
werden  müsste. 2  Nach  Jandunus  ist  die  intellective  Seele  wohl
wie  alles  Geschöpfliche  ihrem  Wesen  nach  annihilabel,  und
wird  durch  Gottes  Wirken  perpetuirlich  im  Sein  erhalten;  aber
sie  ist  nicht  corruptibel,  d.  h.  ihr  Bestand  nicht  vom  Bestehen
des  Leibes  abhängig,  weil  sie  ihr  Sein  einer  anderen  Seinsursache ­
  als  der  Leib  verdankt;  sie  kann  auch  nicht  ganz  vom
Leibe  umschlossen  werden,  da  einzelne  ihrer  Kräfte  nicht  Actus
bestimmter  körperlicher  Organe,  sondern  unmittelbar  in  der
Essenz  der  Seele  begründet  sind  und  über  den  stofflichen  Leib
und  dessen  Capacität  hinausgreifen.

1  Quodsi  alicui  primo  aspectu  non  videretur  sufficere  ad  solntiones  rationum,
non  tarnen  propter  hoc  debet  conturbari,  quia  certum  est  qnod  auctoritas
divina  majorem  fidem  debet  facere  quam  quaecunque  ratio  huiuanituß
inventa,  sicut  auctoritas  unius  philosophi  praevalet  alicui  debili  rationi,
quam  aliquis  puer  induceret  L.  c.  fol.  60,  2.  C.
2  L.  c.  fol.  57,  p.  4.  F.
            
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