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Werner.
das Erkennen derselben ein durchwegs receptives; da ferner für
das irdische Zeitleben das eigentliche Object ihrer Erkenntniss
nur Gott ist, dieser aber im Leben der Zeit auf natürlichem
Wege nur unvollkommen erkannt werden kann, und auch die
übernatürliche Offenbarung kein Schauen der göttlichen Dinge an
sich vermittelt, so erklärt sich, dass Bacanthorp die Theologie,
welche die höchsten geistigen Aufschlüsse für den Zeitmenschen
in sich fasst, 1 als eine vorzugsweise praktische Wissenschaft
ansieht, 2 womit wir auf das schon oben berührte Ineinandersein
von Intellect und Wille zurückkommen.
Wir haben in Baconthorp’s Lehre über den Willen von
seinen Sätzen über den Habitus practicus auszugehen, welcher
nach Baconthorp wesentlich ein Habitus des Intellectes, und
nicht, wie Duns Scotus wolle, ein Habitus des Willens ist. 3
Er hat mit dem Habitus speculativus die Beziehung auf das
Scibile gemein, nur dass er nicht gleich dem Habitus speculativus
auf das Scibile als solches, sondern auf das Scibile
als Operabile gerichtet ist. Der Habitus practicus ist wesentlich
ein Habitus ratiocinativus; das ihm specifisch Eigene ist,
dass er auf der Agere oder Facere sich bezieht. Da er eben
nur Habitus ratiocinativus ist, so sind weder gewisse Dictamina
des Intellectes, die auf ihn Einfluss nehmen, noch die
mit seiner Bethätigung zusammenhängenden oder derselben
nachfolgenden Willensfunctionen zum eigentlichen Wiesen desselben
zu rechnen. 4 Dass die Willensthätigkeit- nicht zum
1 Die Philosophie kann sich auf diesem Standpunkte, der das passiv intuitive
Erkennen der Wesenheiten als höchstes erkennt, nur dann als
einen von der Theologie verschiedenen Wissenshabitus begründen, wenn
dem Erkennen Gottes aus den Dingen, welches bei Baconthorp die höchste
natürliche Function des zeitlichen Menschenintellectes ist, ein Schauen
der Dinge in Gott substituirt wird, wie bei Malebranche der Fall ist.
Damit ist aber der von Baconthorp noch festgehaltene peripatetische
Standpunkt in einen antiperipatetischen Denkhabitus umgebildet, welcher
der Theologie keine speculativen Functionen mehr übrig lässt.
2 Prolog., qu. 4, art. 5, §. 3.
3 Dupliciter voluntas facit ad praxim: uno modo antecedenter et dispositive
.... alio modo consequenter et executive .... Neuter pertinet ad quiditatem
praxis. Prolog., qu. 4, art. 2, §. 2.
4 Actualis dictatio intellectus et electio voluntatis aut Imperium non pertinent
ad quiditatem habitus practici, sed solum consequuntur. Certum