Der AverroismuB in der christlich-peripatBtischen Psychologie. 257
liehen Theologen, welche zwischen einem doppelten Angesichte
der Seele unterscheiden, deren eines Gott zugewendet im Lichte
des ewigen Wortes schaut, während das andere Angesicht unmittelbar
den Creaturen zugewendet ist, ein Doppelerkennen,
das auch in der jenseitigen Wirklichkeit bleibt. 1 Das Einzige,
worin Baconthorp von Averroes entschieden abgeht, ist das
Festhalten am Vorhandensein eines intellectiven Gedächtnisses
der Menschenseele, welches Averroes läugne, und deshalb der
vom Leibe geschiedenen Seele die Möglichkeit einer Apperception
der Sinnendinge abspreche. 2 Als den Halter des intellectiven
Gedächtnisses bezeichnet Baconthorp den Intellectus
agens, dessen Action sich nicht darauf beschränke, die appercipirten
Dinge aus dem Bereiche der sinnlichen Vorstellung
in das Esse actu intelligibile zu erheben, sondern die Species
rerum intelligibilium auch im Sein zu erhalten habe, der
Sonne vergleichbar, welche sich nicht darauf beschränkt, ihr
Licht auf die sinnlichen Objecte zu werfen, sondern durch
die dauernde Immanenz des Lichtes im Diaphanum die Dinge
sichtbar erhält. 3 Daraus sucht nun Baconthorp zugleich
zu erklären, weshalb der Seele auch im jenseitigen seeligen
Sein ein Intellectus agens eignen müsse, der sonst im Anschauen
Gottes und der himmlischen Wesenheiten als überflüssig
hinwegzufallen scheinen möchte. Da mit dem Intellectus
agens der Seele das den sichtbaren Dingen zugewendete
Antlitz erhalten bleibt, während sie zugleich in das Schauen
der himmlischen Intelligenzen eintritt, das ihr im irdischen
Zeitleben versagt bleibt, so kann nach Baconthorp auch von
einer Dreiheit oder Mehrheit der Angesichter der zur Anschauung
Gottes gelangten Seele, etwa nach Art der Cherubsgesichter,
gesprochen werden. Ungeachtet dieser Häufung von
Licht- und Erkenntnissfülle in der beseligten Seele bleibt doch
1 Imaginabatur Commentator, quod intellectus noster tarn agens quam
possibilis liabet, quodammodo superiorem facicm vel aspectum, qua convertit
se ad intelligendum se et substantias separatas, et inferiorem, qua
convertit se ad pbantasmata, agens videlicet illuminando et possibilis in
intelligendo. Ibid.
2 Näheres über die Memoria intellectiva der Anima separata: Quodlibet. I,
qu. 4, art. 1, §. 2.
3 Prolog., qu. 2, art. 1.
Sitzungaber. d. pkil.-hist. CI. XCV1II. Bd. I. Hft.
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