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Werner.
jenen obigen Beweis stringent zu machen, jedenfalls vorerst
genau festgestellt werden, was man unter dem selbsteigenen
Intelligere des Menschen zu verstehen habe. Thomas Aquinas
sucht in seinem Werke Contra Gentes 1 als Gesetz der kosmologischen
Ordnung zu erhärten, dass in der von unten aufwärts
steigenden Reihe der irdischen Dinge und Wesen das Oberste
jeder niederen Wesenclasse sich mit dem Untersten der nächst
höheren Wesenclasse berühre und die Wesensform desselben
annehme, so noch zuhöchst der Mensch, das oberste der animalischen
Erdwesen den niedersten Grad der Intelligenz, welcher
der untersten der reinen Intelligenzen eigen ist. Allein das von
Thomas aufgewiesene allgemeine Gesetz beschränkt seine Geltung
auf den Bereich der aus der Materie educirten Wesensformen,
lässt sich also auf den von einer immateriellen Intellectivseele
informirten Menschen nicht mehr anwenden. Der von ihm
beigezogene Hilfsgrund, dass auch den Himmelskörpern intellective
Seelen einwohnen, ist unzulässig, weil er unwahr ist,
und wenn er wahr wäre, noch nicht die Möglichkeit der Information
des corruptiblen irdischen Menschenkörpers durch eine
intellective Form erhärten würde. Nach Baconthorp lässt sich
eine bündige Erweisung der Anima intellectiva als Substanzialform
dadurch zuwege bringen, dass man zuerst den Satz: Hoc,
quo operamur primo, est forma nostri, inductiv erhärtet; 2
darunter subsumirt man als Untersatz den erfahrungsmässig zu
begründenden Satz: Nos intelligimus primo per intellectum; 3
daraus ergibt sich sodann als unabweisliche Schlussfolge, dass
der Intellect Wesensform des Menschen sei. In der genaueren
Ausführung des Untersatzes macht Baconthorp bemerklich,
dass bereits unsere Wahrnehmungsfähigkeit für das Vorsich-1
Contr. Gent. II, cap. 68 und 70.
2 Patet inductive, quod anima intellectiva est forma substantialis, sicut de
aliis; qtiia sient in elementis et mixtis et vegetabilibus et animalibus est
verum, quod per corruptionem vel per mortem ablata forma non amplius
est in eis principium motus et Status, ita amoto per mortem ab homine
intellectu non amplius est in eo principium intelligendi et habitnaliter
sciendi. Quodlibet. I, qu. 2, art. 3.
3 Die erfahrungsmässige Begründung lautet: Nos cognoscere arbitramnr,
cum causas primas cognoscimus; sed arbitrari sen considerarc et advertere
se scire et cognoscero res per causas suas et principium illud est experimentum
intellectuale nostrum; ergo etc. Ibid.