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W erner.
des Viennenser Concils corrigirte Lehre des Aristoteles und der
Philosophen insgemein hilistellt, nicht Lehre des Aristoteles sei;
woraus weiterhin folgt, dass Averroes in diesem Punkte nicht
als der richtige Ausleger des Aristoteles gelten könne, obschon
es an solchen nicht gefehlt habe, welche ihn mit dem richtig
verstandenen Aristoteles in Einklang zu bringen bemüht waren.
Aristoteles hat, wie Baconthorp darzuthun sich bemüht,'
die intellective Seele tbatsächlich als Wesensform des Menschen
anerkannt. Er werfe au einer Stelle seiner Metaphysik 2 die
Frage auf, worin der reale Grund der Einheit solcher Dinge,
die aus Theilen zusammengesetzt, aber nicht blosse Aggregate
seien, zu suchen sei, und entscheidet sich dahin, dass jener
reale Einheitsgrund im Formprincipe gelegen sein müsse, Stoff
und Form eines Dinges aber als Potenz und Actus sich zu
einander verhalten. In seinen Büchern de anima 3 lehrt Aristoteles,
dass aus Leib und Seele ein Unum werde, entsprechend
dem Unum aus Potenz und Actus; was von der Seele gemeinhin
gilt, müsse speciell auch von der intellectiven Seele gelten,
und dies um so mehr, da die angeführte Aeusserung nur die
Beantwortung einer an die Spitze des zweiten Buches de anima
gestellten Frage nach dem Wesen der Seele schlechthin sei.
Aristoteles wirft allerdings die Frage auf, 4 ob man den iutellectiven
Theil <der Seele unter die allgemeine Definition der
Seele subsumiren könne, oder ob man nicht vielmehr das Verhältniss
derselben zum Leibe wie jenes des Schiffers zum Schiffe
fassen solle. Dass dies Letztere seine wahre Meinung sei, will
man daraus begründen, dass er bestimmte Tlieile der Seele als
solche bezeichnet, welche vom Körper abtrennbar seien, weil
sie nullius corporis actus ((jwjßevbi; cwp.«to? evxsXr/Etai) wären.
Aristoteles will aber hiemit einzig sagen, dass die intellective
Seele nicht gleich anderen Formen aus der Potenz der Materie
educirt sei, so dass ihr Bestand vom Bestände des Leibes abhängig
wäre, was jedoch nicht ausschliesst, dass sie, so lange
sie mit dem Leibe vereiniget ist, wahrhaft Form desselben sei.
1 Quodlibet. I, qu. 1,
2 Vgl. Äristot. Metaph. VII, c. 6.
3 Vgl. Aristot. Anim. II, p. 414 a, liu. 17 ff.
4 Anim. II, c. 1 gegen Endo.