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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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W  erner.

des  Viennenser  Concils  corrigirte  Lehre  des  Aristoteles  und  der
Philosophen  insgemein  hilistellt,  nicht  Lehre  des  Aristoteles  sei;
woraus  weiterhin  folgt,  dass  Averroes  in  diesem  Punkte  nicht
als  der  richtige  Ausleger  des  Aristoteles  gelten  könne,  obschon
es  an  solchen  nicht  gefehlt  habe,  welche  ihn  mit  dem  richtig
verstandenen  Aristoteles  in  Einklang  zu  bringen  bemüht  waren.
Aristoteles  hat,  wie  Baconthorp  darzuthun  sich  bemüht,'
die  intellective  Seele  tbatsächlich  als  Wesensform  des  Menschen
anerkannt.  Er  werfe  au  einer  Stelle  seiner  Metaphysik 2  die
Frage  auf,  worin  der  reale  Grund  der  Einheit  solcher  Dinge,
die  aus  Theilen  zusammengesetzt,  aber  nicht  blosse  Aggregate
seien,  zu  suchen  sei,  und  entscheidet  sich  dahin,  dass  jener
reale  Einheitsgrund  im  Formprincipe  gelegen  sein  müsse,  Stoff
und  Form  eines  Dinges  aber  als  Potenz  und  Actus  sich  zu
einander  verhalten.  In  seinen  Büchern  de  anima 3  lehrt  Aristoteles, ­
  dass  aus  Leib  und  Seele  ein  Unum  werde,  entsprechend
dem  Unum  aus  Potenz  und  Actus;  was  von  der  Seele  gemeinhin ­
  gilt,  müsse  speciell  auch  von  der  intellectiven  Seele  gelten,
und  dies  um  so  mehr,  da  die  angeführte  Aeusserung  nur  die
Beantwortung  einer  an  die  Spitze  des  zweiten  Buches  de  anima
gestellten  Frage  nach  dem  Wesen  der  Seele  schlechthin  sei.
Aristoteles  wirft  allerdings  die  Frage  auf, 4  ob  man  den  iutellectiven
  Theil  <der  Seele  unter  die  allgemeine  Definition  der
Seele  subsumiren  könne,  oder  ob  man  nicht  vielmehr  das  Verhältniss
  derselben  zum  Leibe  wie  jenes  des  Schiffers  zum  Schiffe
fassen  solle.  Dass  dies  Letztere  seine  wahre  Meinung  sei,  will
man  daraus  begründen,  dass  er  bestimmte  Tlieile  der  Seele  als
solche  bezeichnet,  welche  vom  Körper  abtrennbar  seien,  weil
sie  nullius  corporis  actus  ((jwjßevbi;  cwp.«to?  evxsXr/Etai)  wären.
Aristoteles  will  aber  hiemit  einzig  sagen,  dass  die  intellective
Seele  nicht  gleich  anderen  Formen  aus  der  Potenz  der  Materie
educirt  sei,  so  dass  ihr  Bestand  vom  Bestände  des  Leibes  abhängig ­
  wäre,  was  jedoch  nicht  ausschliesst,  dass  sie,  so  lange
sie  mit  dem  Leibe  vereiniget  ist,  wahrhaft  Form  desselben  sei.

1  Quodlibet.  I,  qu.  1,
2  Vgl.  Äristot.  Metaph.  VII,  c.  6.
3  Vgl.  Aristot.  Anim.  II,  p.  414  a,  liu.  17  ff.
4  Anim.  II,  c.  1  gegen  Endo.
            
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