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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

Der  AverroiBiuuB  in  der  ehrißtlich-peripatetischen  Psychologie.

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hältuisse  der  ersteren  Art  sind  jene  zu  Gott,  zu  den  Eltern
und  zum  Vaterlande,  zu  den  Vorgesetzten,  Regenten  und  himmlischen ­
  Heiligen,  zur  rechtlich  festgestellten  Gesellschaftsordnung. ­
  Die  diesen  besonderen  Verhältnissen  entsprechenden
pflichtgemüssen  Tugenden  sind:  Latria,  Pietas  respectu  parentum
  et  patriae,  Dulia  et  Hypcrdulia,  Justitia  legalis.  Dazu
treten  gleichsam  accidentell  (super  esse  ex  natura  rei)  hinzu
die  Liberalitas,  welche  die  Ungleichheiten  in  der  Vertheilung
der  irdischen  Lebensgüter  auszugleichen  hat,  und  die  Observantia
  als  Achtung  und  Ehrerbietung  gegen  Rang  und  Verdienst. ­
  Die  aus  dem  Theilhaben  an  der  gemeinsamen  Menschennatur
  (communicatio  similis  existentiae)  sich  ergebenden  pflichtgemässen
  Tugenden  sind:  Benevolentia,  Amicitia,  Veritas,
Mansuetudo,  welche  sämmtlich  unter  dem  allgemeinen  Genus
der  Affabilitas  zusammengefasst  sind.  Auf  die  durch  freien
Willen  gegründeten  Gesellschaftsverhältnisse  beziehen  sich  die
Erweisungen  und  Leistungen  der  Justitia  distributiva  und  Justitia ­
  commutativa.  Endlich  handelt  es  sich  auch  noch  um  Reduction
  des  Ungehörigen  auf  das  Gesollte  und  Gehörige,  welche
durch  die  Justitia  punitiva, 1  oder  in  Ermangelung  einer  rechtmässigen ­
  öffentlichen  Gewalt  durch  die  Justitia  vindicativa
vollzogen  wird.
Dasselbe  Bemühen,  die  von  Thomas  bemerklich  gemachten
Partes  potentiales  der  Cardinaltugenden  zu  eliminiren,  wiederkehrt ­
  in  des  Aureolus  Behandlung  der  unter  die  Fortitudo  zu
subsumirenden  Specialtugenden.  Thomas 2 )  unterscheidet  zwei
Acte  der  Fortitudo,  das  Aggredi  und  Sustinere;  als  Tugenden
der  agressiven  Fortitudo  bezeichnet  er  die  Fiducia  und  Magnificentia,
 3  als  Tugenden  der  duldsamen  Stärke  die  Patientia  und
Perseverantia.  Diese  Tugenden  sind  ihm  Partes  integrales  der
Cardinaltugend  der  Fortitudo,  wenn  sie  sich  auf  das  Objectum
proprium  der  Fortitudo,  nämlich  auf  die  Todesgefahr  beziehen;

'  Unter  die  Justitia  vindicativa  ist  relativ  die  Virtus  poenitentiae  zu  subsumiren,
  welche  jedoch  von  ersterer  sich  wieder  als  besondere  Tugend
abzweigt:  quia  illa  infligit  poenam  in  alterum,  liaec  in  se;  et  ex  hoc
habent  differentia  in  actu,  quia  nunquam  poenitentia  inclinat  ad  puniendum
  in  se  usque  ad  mortem.  Ibid.
2  2,  2,  qu.  128.
3  Laut.  Cicero  Rhetor.  II,  de  inventione.

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